Frage an Volker Dornquast von Torsten H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dornquast,
von Politikern ist ja mittlerweile gewohnt, dass sie nicht wissen, wovon sie reden oder worüber sie gerade abstimmen (siehe EFSF-Abstimmung oder 57-Sekunden-Gesetz). Deshalb nehme ich Ihnen auch nicht übel, dass Sie auch die Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland nicht alle im Detail kennen...
In Ihrer Antwort an H. C. vom 04.09.2012 behaupten Sie:
"Selbst der Verkauf von Alkohol und Zigaretten an Jugendliche ist strafbar( wird aber leider nicht ausreichend verfolgt). Also muss beim Verkauf von Rauschgift auch das Strafrecht greifen."
Das Jugendschutzgesetzt (JuSchG) kennt meines Wissens nach keine Strafbarkeit bei der Abgabe von Alkohol und Zigaretten an Kinder und Jugendliche. Ihre Forderung, dass somit auch bei "Rauschgift" das Strafrecht zu gelten habe, greift somit ins Leere.
Nun meine Fragen an Sie:
1) Behaupten Sie nach einem Blick ins JuSchG immer noch, dass die Abgabe von Alkoholika und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland unter Strafe stünde?
2) Sind Sie der Meinung, dass die Abgabe von Alkohol und Tabak an Kinder und Jugendliche mit Gefängnisstrafe geahndet werden sollte?
Mit freundlichem Gruß
Torsten Hergesell
Sehr geehrter Herr Hergesell,
herzlichen Dank für Ihre Mitteilung. Vorab möchte ich Sie dringend bitten sich politisch zu engagieren, damit wir endlich wieder Menschen in der Politik haben, die wissen wovon sie reden.
Selbstverständlich sieht das Jugendschutzgesetz Strafen für Zuwiderhandlungen vor. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! Von Gefängnisstrafe bei Alkohol und Zigaretten hat niemand gesprochen.
Viele Grüße ( mit der Hoffnung auf Sachlichkeit)
Volker Dornquast