Frage an Volker Bouffier von Christine S. bezüglich Gesundheit
Wenn sich nach dem neuen Kontaktverbot nicht mehr Leute als Haushaltsmitglieder in der Öffentlichkeit treffen dürfen, dürfen sich die Gruppen in den Wohnungen treffen, wenn alle einzeln dort hin gehen?
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 22. März 2020, die Sie über das Internetportal abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben.
Da das Portal abgeordnetenwatch.de für sich als selbsternannter (Ver-)Mittler zwischen den Abgeordneten und den Bürgerinnen und Bürgern im Internet wirbt und dabei die (unausgesprochene) These zu Grunde legt, Abgeordnete seien nicht direkt ansprechbar und für die konkreten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nur unter öffentlichen Druck zugänglich, bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich Ihre Frage nicht über dieses Portal beantworten werde.
Als demokratisch gewählter Abgeordneter des Landes Hessen habe ich für mich den Anspruch, auch ohne Vermittler für Sie ansprechbar zu sein. Daher beantworte ich Bürgeranfragen auf direkten Wegen. Sie erreichen mich sowohl über das Kontaktformular auf www.volker-bouffier.de als auch über die dort angegebenen Adressen per E-Mail (info@volker-bouffier.de), Brief oder Fax.
Freundliche Grüße
Volker Bouffier MdL