Frage an Volker Bouffier von Heide H. bezüglich Wirtschaft
Wie stehen Sie zum derzeit geltendem Rauchverbot in der Gastronomie in Hessen?
Was halten Sie davon ,das Hessische Nichtraucherschutzgesetz dahingehend zu novellieren, dass bei Gastronomiebetrieben die Inhaberinnen und Inhaber selbst entscheiden können, ob sie ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal führen wollen und ihren Betrieb entsprechend zu deklarieren?
Sehr geehrte Frau Hoffmann,
der Hessische Landtag hat im September 2007 das jetzt in Hessen geltende Nichtrauchergesetz beschlossen. In diesem Gesetz wird das Rauchen in der Gastronomie nur dort verboten, wo kein abtrennbarer Bereich für die Nichtraucher zur Verfügung steht.
Die von Ihnen genannte Variante der Kennzeichnung unterschiedlicher Lokale ist sicherlich bemerkenswert, wenn auch rechtlich nicht ganz problemfrei.
Als Hessische Landesregierung möchten wir zunächst Erfahrungen mit dem geltenden Gesetz sammeln und auswerten und sodann erneut prüfen, wie das Zusammenleben zwischen Rauchern und Nichtrauchern für alle Seiten am besten geregelt werden kann. Hierbei liegt mir insbesondere eine vernünftige Lösung für Ein-Raum-Gaststätten und Eckkneipen am Herzen.
Mit freundlichen Grüßen
Staatsminister Volker Bouffier MdL