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Frage von Thomas S. •

Frage an Volker Bouffier von Thomas S. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Bouffier

Zitat T-online:

"Jeder unbegleitete jugendliche Flüchtling kostet den Staat im Durchschnitt rund 50.000 Euro pro Jahr. Das ergab eine Umfrage der "Welt am Sonntag" in den Bundesländern.

Demnach gab allein Schleswig-Holstein 2017 insgesamt 105,2 Millionen Euro für die Unterbringung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aus. Im nördlichsten Bundesland kostete ein Unbegleiteter damit rund 58.600 Euro. Ähnlich hohe Kosten entstanden in Sachsen und Niedersachsen (rund 54.000), weniger waren es in Thüringen (49.000) und Brandenburg (40.000). Im vergangen Jahr wurden mit Stand Mitte Oktober bundesweit 56.758 Unbegleitete in der Jugendhilfe betreut; davon waren 24.089 junge Volljährige.Die übrigen Bundesländer machten dem Bericht zufolge keine oder nur veraltete Angaben."

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_83211372/diese-kosten-verursachen-unbegleitete-junge-fluechtlinge.html

Eine im März 2019 im hessischen Landtag erfolgte Anfrage der AfD-Fraktion ergab, dass Hessen in 2018
für die Versorgung von 1.362 unbegleitete jugendliche Flüchtlingen 138 293 482,92 € aufgebracht hat.

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/7/00367.pdf

In dieser Rechnungsaufstellung sind die Kosten von 6 Landkreisen und Städten nicht enthalten, die keine Auskunft über die Kosten geleistet haben, z.B. Kassel und Fulda.

Die vorliegenden Daten weisen im Schnitt für eine jugendlichen Flüchtlinge Kosten von 101.497 Euro pro Jahr bzw. 8.458 Euro pro Monat aus.

Frage 1:

Können Sie diese Angaben bestätigen oder dementieren?

Mir erscheint diese Ausgaben im Vergleich zu den Ausgaben für andere sozial Bedürftige (z.B. Obdachlose, Kinder in Haushalten im ALG 2 Bezug, Heimkinder) als sehr hoch.

Frage 2:

Wie erklären Sie die Höhe dieser Kosten?

Frage 3:

Halten Sie diese Kosten für gerechtfertigt?

Frage 4:

Was macht Hessen bezogen auf die Bekämpfung der Fluchtursachen?

Viele Grüße T. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 10. September 2019, die Sie über das Internetportal abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben.

Da das Portal abgeordnetenwatch.de für sich als selbsternannter (Ver-)Mittler zwischen den Abgeordneten und den Bürgerinnen und Bürgern im Internet wirbt und dabei die (unausgesprochene) These zu Grunde legt, Abgeordnete seien nicht direkt ansprechbar und für die konkreten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nur unter öffentlichen Druck zugänglich, bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich Ihre Frage nicht über dieses Portal beantworten werde.

Als demokratisch gewählter Abgeordneter des Landes Hessen habe ich für mich den Anspruch, auch ohne Vermittler für Sie ansprechbar zu sein. Daher beantworte ich Bürgeranfragen auf direkten Wegen. Sie erreichen mich sowohl über das Kontaktformular auf www.volker-bouffier.de als auch über die dort angegebenen Adressen per E-Mail (info@volker-bouffier.de), Brief oder Fax.

Freundliche Grüße
Volker Bouffier MdL

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.