Frage an Volker Beck von Michael D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Beck,
mit Interesse habe ich Ihren Antrag an den deutschen Bundestag "Abrüstung in Privatwohnungen - Maßnahmen gegen den Waffenmißbrauch" vom 25.03.2009 zur Kenntnis genommen. Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
Zu Punkt I.3: Es ist nicht korrekt, dass alle Amoktäter der vergangenen Jahre Zugriff auf scharfe Waffen und Munition hatten (z. Bsp. 04/2006 und 08/2005 Messer, 04/2005 sowie 09/2003 Samuraischwert). Unter Berücksichtigung dieser Fälle sowie unter Betrachtung international bekannt gewordener Amoktaten (ohne Schußwaffengebrauch) mit mehreren Toten: Welche Tatsachen rechtfertigen Ihre Annahme, dass die Tat nicht begangen worden wäre, wenn die Schußwaffe samt Munition nicht verfügbar gewesen wäre?
Zu Punkt II.3: Welche Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass eine 9 mm Beretta eine besonders gefährliche Handfeuerwaffe darstellt bzw. wie kommen Sie indirekt zu dem Schluß, dass eine kleinkalibrige Handfeuerwaffe (z. Bsp. eine Olympiawaffe) zu einem weniger fatalen Ergebnis in Winnenden geführt hätte?
Zu Punkt 1 Ihrer Begründung: Wäre in Winnenden die Munition nicht vorsätzlich gesetzeswidrig versteckt gewesen, so hätte die Waffe nicht genutzt werden können. Was führt bei Ihnen zu der Annahme, dass die "schwarzen Schafe" ihre gesamte Munition im Depot hinterlegen werden, so dass der Mißbrauch wirksam unterbunden wird.
Allgemein: Ich schließe aus Ihren Angaben, dass Sie davon ausgehen, dass durch eine zentrale Lagerung das Mißbrauchsrisiko deutlich verringert werden kann. Aus welchen Gründen müssen dann großkalibrige Handfeuerwaffen verboten werden, wo dann doch eine sichere Aufbewahrung gegeben ist?
Danke für Ihre Stellungnahme
Mit freundlichen Grüßen
Michael Danner