Frage an Volker Beck von Carlos F. bezüglich Soziale Sicherung
Lieber Herr Beck,
nachdem ich ihr Stimmverhalten unter die Lupe genommen habe, konnte ich beruhigt feststellen, daß Sie es sich nicht zur Regel machen, sich bei Abstimmungen zu enthalten. Dennoch war ich verwundert, daß Sie mich am 22.01.2009 beim Thema Mindestarbeitsbedingungen und Mindestlohn mit einer Enthaltung im Bundestag vertreten haben.
Das müssen sie mir mal erklären, wie man sich als MdB überhaupt zu irgendeiner Frage enthalten kann? Wie sich auch eine ganze Partei zu einer Enthaltung zusammenschließen kann?
Enthalten ist in meinen Augen undemokratisch, weil es erstens gegen das Prinzip der direkten Vertretung geht und zweitens immer die Stimme für die schlechtere Lösung ist. Dafür habe ich Sie nicht nach Berlin gewählt.
Beste Grüße!
Carlos Fleischer
Sehr geehrter Herr Fleischer,
wir teilen Ihre Bewertung zum Instrument der Enthaltung nicht. Die Enthaltung ist ein wichtiges Element in der Demokratie. Die Abgabe einer Enthaltung ist kein symbolischer Akt oder gar Ausdruck von Desinteresse. Sie ist ein Ausdruck verschiedener Auffassungen zu einem Thema innerhalb des Deutschen Bundestags, einer Fraktion oder einer Partei. Dies ist integraler Bestandteil einer politischen Gesellschaft und keinesfalls undemokratisch. Eine Enthaltung macht deutlich, dass es den Befürwortern oder Ablehnern eines Antrages oder Gesetzes nicht gelungen ist, ihre Argumente überzeugend darzustellen. So haben sich viele Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Abstimmung zur Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan enthalten, da sie zwar grundsätzlich für diesen Einsatz sind, aber mit der Ausgestaltung des Mandates durch die Bundesregierung nicht einverstanden sind. Dies wurde durch die Enthaltung und entsprechende Erklärungen zum Abstimmungsverhalten deutlich. Auch von Herrn Beck finden Sie auf seiner Homepage zu bestimmten Abstimmungen persönliche Erklärungen, die seine Entscheidungsfindung deutlich machen. In der von Ihnen zitierten Abstimmung ging es um einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung für den Herr Beck nicht stimmen wollte, da dieser aus seiner Sicht unzureichend war. Gleichzeit ging der Gesetzesentwurf aber prinzipiell in die richtige Richtung, so dass Herr Beck nicht dagegen stimmen wollte. Dies wurde durch die Enthaltung deutlich gemacht.
Mit freundliche Grüßen
Büro Volker Beck