Frage an Volker Beck von Albrecht K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Beck,
vielen Dank für ihre schnelle und ausführliche Antwort.
Sie schreiben "Was die von Ihnen errechneten 4125,- EUR anbelangen, so kann ich diese nicht nachvollziehen."
Diese Zahl bezog sich sich auf einen einheitlichen Regelsatz von 420,00 EUR. Sie schreiben auf Ihrer Homepage "Die Hartz-IV-Sätze für Kinder bis 14 Jahre sind verfassungswidrig." und nachdem Sie keine genauen Angaben gemacht haben, auf welchen Wert der Regelsatz für Kinder erhöht werden soll, bin ich einmal vom Wort Case ausgegangen. Das sollte natürlich keine Unterstellung von mir sein.
Es ist aber völlig gleichgültig, ob ein verheirateter Arbeitnehmer mit 6 Kindern nun 25,00 EUR pro Stunde oder 30,00 EUR pro Stunde verdienen muß, um zusammen mit dem Kindergeld auf das gleiche verfügbare Einkommen zu kommen, wie wenn die ganze Familie von Hartz-IV leben würde. Beides ist aus meiner Sicht ein eklatanter Verstoß gegen das Lohnabstandsgebot (bzw. allgemeiner die "soziale Gerechtigkeit" in unserer Gesellschaft).
Ich würde mich freuen, wenn Sie auf diesen Punkt noch einmal etwas genauer eingehen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Albrecht Klein