Frage an Volker Beck von Philipp K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck,
in einem Artikel der Osthessen-News ( http://www.osthessen-news.de/beitrag_D.php?id=1161299 ) werden Sie
mit der Aufforderung an die Deutsche Bischofskonferenz zitiert, Bischof
Algermissen zurechtzuweisen. Dies begründen Sie damit, dass eine seiner
Äußerungen nicht tragbar seien.
Im selben Artikel werden Sie mit den Worten "In einer Demokratie müsse man
ertragen, dass sich jeder zu Wort melden dürfe." wiedergegeben.
Wenn sich jeder zu Wort melden darf, warum dann nicht auch Bischof Algermissen?
Oder gilt die Meinungsfreiheit nicht für die katholische Kirche?
Sehr geehrter Herr Kampfmann,
Repräsentanten der katholischen Kirche genießen selbstverständlich wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger den Schutz der Meinungsfreiheit. Aber: Wie andere Grundrechte auch, gilt auch die Meinungsfreiheit nicht schrankenlos. Sie findet zum Beispiel ihre Grenze in den Strafrechtsbestimmungen der üblen Nachrede, Verleumdung, Beleidigung und Volksverhetzung. Die diffamierenden Äußerungen des Bischof Algermissen sind nach unserem Grundrechtsverständnis jedenfalls nicht mehr vollständig von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Zum anderen hat Herr Beck nicht nach dem Staat gerufen, sondern die Deutsche Bischofskonferenz aufgerufen, eines ihrer Mitglieder zur Ordnung zu rufen.
Es ist die Freiheit von Herrn Algermissen, sich auch gegen den vom Katechismus geforderten Respekt vor den Lesben und Schwulen zu wenden. Zum Widerspruch gegen seine Parolen, die im Kern von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ("abartig") durchzogen sind, aufzurufen, stellt die Meinungsfreiheit nicht in Frage, sondern ist ein Gebot demokratischer Kultur.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck