Frage an Volker Beck von Albrecht K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Beck,
Sie schreiben auf Ihrer Homepage ( http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=1595&Itemid=130 ):
"Hartz IV Empfänger bleiben dabei auf der Strecke. Wir fordern daher den Regelsatz im ALG II sofort auf 420 Euro anzuheben. [...] Die Hartz-IV-Sätze für Kinder bis 14 Jahre sind verfassungswidrig."
Ich habe dazu die folgende Modellrechnung gemacht:
Ein Ehepaar (Großfamilie), mit je 3 Kindern über und unter 14 Jahren erhält eine Regelleistung von
2*316,00 + 3*281,00 + 3*211,00 = 2108,00,
dazu kommt eine Bruttowarmmiete von
705,00 + 3*50,00 = 855,00,
insgesamt 2963,00.
( http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II )
Wenn der Vater arbeiten gehen würde, würde er
164,00 + 164,00 + 170,00 + 3*195,00 = 1083,00
Kindergeld erhalten.
Es bleibt eine Differenz von 1880,00 netto, was ca. 2600,00 brutto entspricht (Steuerklasse III, 6 Kinderfreibeträge). Das ist ein Stundenlohn von 16,25, also ein guter Facharbeiterlohn.
( http://www1.spiegel.de/active/bruttonettorechner/fcgi/bnrget.fcgi )
Wenn man die Regelleistung, wie von Ihnen gefordert, für alle Familienmitglieder auf 420,00 erhöht, steigt der Gesamtbetrag auf 4125,00. Die Differenz, die der Vater verdienen müßte, erhöht sich damit auf 3360,00 netto, was ca. 4800,00 brutto entspricht. Das ist ein Stundenlohn von 30,00, also ein Ingenieursgehalt.
Können Sie mir bitte erklären, wo hier die vielbeschworene Soziale Gerechtigkeit sein soll, wenn ein Hartz-IV-Empfänger das gleiche verfügbare Einkommen hat wie ein Diplom-Ingenieur?
Mit freundlichen Grüße
Albrecht Klein
Sehr geehrter Klein,
die Anhebung der Regelleistung im Arbeitslosengeld II halten wir für notwendig, da die momentane Höhe nicht mehr den tatsächlichen Erfordernissen entspricht und den gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht gerecht wird. Nach Erhebungen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes müsste die Regelleistung heute rund 420EUR betragen, um das soziokulturelle Existenzminimum zuverlässig zu sichern. Sie haben Recht, wenn Sie indirekt kritisieren, dass es für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen regelmäßig mindestens genauso schwierig ist wie für Arbeitslose, jeden Monat über die Runden zu kommen. Von dem geringen Verdienst bleibt nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Miete und Strom oft nicht mehr genug zum Leben übrig. Allerdings kann das keine Begründung dafür sein, bei den Arbeitslosen zu sparen. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Auch den Arbeitnehmern muss man helfen, damit sie besser zurechtkommen.
Die nunmehr von Ihnen gewählte Fallkonstellation ist zwar nicht komplett realitätsfern, aber doch etwas konstruiert: Es ist nicht überraschend , dass man mit sechs Kindern eine günstige Wohnung und mindestens einen Facharbeiterlohn braucht , um nur mit Kindergeld und sonst keinen weiteren staatlichen Hilfen über die Runden zu kommen. Vergessen haben Sie allerdings auch noch den Kinderzuschlag sowie das Wohngeld, das noch vor Eintreten der Bedürftigkeit (also: Hartz 4) zur Verfügung steht. Was die von Ihnen errechneten 4125,- EUR anbelangen, so kann ich diese nicht nachvollziehen: Legt man die von uns geforderte Regelleistung von 420EUR zugrunde, dann errechnet sich eine Summe von 3.375EUR. Sie setzt sich auf Grundlage der geltenden Systematik (also bei Beibehaltung der vom Erwachsenen-Satz abgeleiteten Kindersätze, was wir grundsätzlich für problematisch halten) wie folgt zusammen:
Eltern: zweimal 90% der Regelleistung: 756EUR
Drei Kinder unter 14: je 60% der Regelleistung:756EUR
Drei Kinder über 14: je 80% der Regelleistung: 1.008EUR
Zzgl. Wohnkosten: 855EUR
= 3.375EUR
Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck