Frage an Volker Beck von Marco C. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Beck,
bezüglich
Ihrer Antwort vom 30.01.09 an Herrn H. s. s. m. e. F.
Sie sagen das gem. Art 48 III :
"Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung"
Das ist sachlich richtig, allerdings stand dieser Satz nicht von Beginn an im GG, richtig? Und diese Angemessene Entschädigung soll doch Ihren Verdienstausfall (falls Sie vorher einer Arbeit nachgegangen sind) ausgleichen, oder verstehe ich das auch falsch? Zudem darf ich Ihrer Anmerkung widersprechen, das Politiker kein Beruf ist. Gibt es für den "Beruf" einen Abschluß?
Ich freue mich auf Ihre ausführliche Erklärung
MfG
M.Chalupka
Sehr geehrter Herr Chalupka,
im Gründungsjahr des Grundgesetzes, 1949, wurde die Abgeordnetenentschädigung in Artikel 48 Abs. 3 GG festgeschrieben. Die Abgeordneten haben danach einen Anspruch "auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung".
Mitnichten dient die Abgeordnetenentschädigung als Ausgleich für einen Verdienstausfall. Wäre dies der Fall, so wäre die Höhe der Summe von MdB zu MdB individuell höchst unterschiedlich, was wiederum Zweifel an ihrer Verfassungsmäßigkeit hervorrufen würde. Im Übrigen können Sie davon ausgehen, dass dann eine Reihe von Abgeordneten eine wesentlich höhere "Diät" zustehen würde. Nehmen Sie zum Beispiel den Richter am Bundesgerichtshof a.D. der Linkspartei, Wolfgasng Neskovic, MdB. Obwohl ursprünglich die Abgeordnetendiät sich an der Höhe der Einkünfte eines Richters an einem obersten Bundesgericht orientieren sollte, hinken die Diäten heute weit hinter diesem Vergleichsmaßstab her, da die Abgeordneten wiederholt auf eine Diätenerhöhung verzichtet haben. Zu einem besseren Grundverständnis der gesamten Materie empfehlen wir Ihnen übrigens einmal als Lektüre das sog. Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975 ( BVerfGE 40, 296 ).
Für den Beruf des Politikers gibt es wie bei bei einigen anderen Berufen auch (z.B. Fußballbundesligaspieler) keinen Abschluss im klassischen Sinne. Ähnlich wie bei anderen Berufen muss aber auch der Politiker immer wieder Qualitätsnachweise erbringen: In einer parlamentarischen Demokratie ist ein solcher Nachweis etwa die hinreichende Anzahl von Wählerstimmen, die es benötigt um ein Mandat auszuüben. Mit anderen Worten: Auch Ihnen steht der Weg frei, Politiker zu werden. Unterschätzen sie allerdings nicht den Aufwand und Einsatz, den es benötigen würde, um einmal Herrn Beck oder anderen seiner KollgInnen im Plenum des Deutschen Bundestages die Hand zu schütteln.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck