Frage an Volker Beck von Frank B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Beck,
auf Ihrer Webseite begrüßen Sie, dass sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen erneut mit deutlicher Mehrheit für die Abschaffung der Todesstrafe und die weltweite Aussetzung von Hinrichtungen ausgesprochen hat. Zusätzlich schreiben Sie „Wir fordern die Bundesregierung auf, sich weiterhin nachdrücklich für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen" ( http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=1562&Itemid=1 )
Mit dem EU-Reformvertrag wird aber die Todesstrafe in ganz Europa eingeführt. ( http://www.youtube.com/watch?v=KbuJLL3ZiJE&feature=related )
Sie haben dem EU-Reformvertrag zugestimmt. In allen 27 Mitgliedstaaten der EU wurde die Todesstrafe abgeschafft. Aber die EU hält es für notwendig die Todesstrafe einzuführen. Sie Herr Beck, haben mit der Zustimmung zum EU-Reformvertrag, der Todesstrafe zugestimmt!
Warum ist Ihnen die Todesstrafe einerseits ein Verbrechen, aber andererseits ein notwendiges Übel?
Herr Vaclav Klaus schreibt
„Der EuGH, der nicht dem Grundgesetz verpflichtet ist, wird zur Letztinstanz auch für die Bundesrepublik Deutschland. Daraus ergibt sich, dass das Grundgesetz und seine Grundrechte kein Maßstab mehr für die Überprüfung von EU-Recht sein werden.“ Somit ist der Artikel 102 GG bedeutungslos geworden, weil die EU Charta über den Grundgesetzen der Mitgliedsländer steht! Herr Hintze von der CDU schreibt zwar, dass kein Land zur Umsetzung verpflichtet sei, aber es wird auch kein Land daran gehindert ….( http://abgeordnetenwatch.de/peter_hintze-650-5922--f160194.html#frage160194 )
Warum haben Sie, obwohl Sie das wussten, dem EU-Reformvertrag zugestimmt?
Teilen Sie mir bitte mit, warum Sie dem Vertrag von Lissabon zugestimmt haben, obwohl Sie wussten, dass damit die Todesstrafe eingeführt wird.
Ich bedanke mich für Ihre ausführliche und aufklärende Antwort. Ich hoffe, dass Sie nicht leugnen, dass der EU-Reformvertrag die Todesstrafe einführt, bzw die Einführung verharmlosen.
F. Borgmann
Sehr geehrter Herr Borgmann,
die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK ) , auf die auch im neuen EU-Vertrag Bezug genommen wird, lässt tatsächlich unter bestimmten Umständen die Todesstrafe zu, dies war der Kompromiss, der zum Zeitpunkt der Erarbeitung der EMRK erreicht werden konnte. Genau aus den Gründen sind dann in der Folge zwei Zusatzprotokolle zur EMRK verfasst worden, mit denen die Todesstrafe unter allen Bedingungen abgeschafft wird. Dabei handelt es sich um das 6. und das 13. Zusatzprotokoll. Deutschland und eine Zahl der Europarats-Mitglieder hat diese beiden Protokolle unterzeichnet und ratifiziert. Damit hat es sich, wie auch durch sein Grundgesetz (vgl. Art.102 GG), zu einem höheren Schutz verpflichtet als von der EMRK vorgesehen. Ein "mehr" gegenüber der EMRK ist jedem Staat anheim gestellt. Erfolgt dann eine Verpflichtung wie im Falle der Bundesrepublik, kann kein Bundesminister und keine Regierung einfach beschließen, dahinter zurück zu bleiben - dies wäre verfassungsrechtlich verboten. Dabei müssen die beiden Zusatzprotokolle im Zusammenhang gesehen werden:
Das sechste Zusatzprotokoll vom 28. April 1983 zur EMRK betrifft die Abschaffung der Todesstrafe. Diese wird zumindest für Friedenszeiten vollständig abgeschafft; in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr kann die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen werden, wenn die entsprechende Gesetzesbestimmung anlässlich der Ratifikation des Zusatzprotokolls dem Generalsekretär des Europarates übermittelt worden ist (siehe jedoch das dreizehnte Zusatzprotokoll, das die Todesstrafe auch in Kriegszeiten abschafft). Das sechste Zusatzprotokoll ist 1985 in Kraft getreten und bisher von 46 Staaten (Stand: 11. September 2007) ratifiziert worden.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck