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Volker Beck
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Frage von Claus P. •

Frage an Volker Beck von Claus P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Werter Herr Beck,

ich komme zurück auf Ihre Beantwortung meiner Anfrage bzgl. Aufnahme von Terroristen. Ich habe gestern einen artikel in der Welt gelsen wonach es Rückfallquoten gibt.
http://www.welt.de/politik/article3022061/USA-warnen-vor-rueckfaelligen-Guantanamo-Insassen.html
Ihre Hinweis darauf das alle Parteien diesen Schritt befürworten wirft bei mir die Frage auf wer letzlich dafür verantwortlich ist, wenn es dazu käme das Bürger Deutschlands oder der Staat selbst Schaden aus dieser Entscheidung nehmen würden. Rechtlich ist Ihre Begründung statthaft, doch dies würde auch bedeuten es gäbe einen Persielschein für jeden Gewalttäter hier aufgenommen zu werden, solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist. Sie sagen bewusst nicht, dass ja auch das Gegenteil von Unschuldig der Fall sein könnte. Sollte es da nicht besondere Gesetze geben, die Staat und Bürger vor der Gefahr terroristischer Anschläge schützen, gerade wen es um solche politischen Wirrköpfe geht? Und letzlich müsste nicht die USA für die Unterhaltskosten dieser Leute aufkommen?

MFG

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Pabst,

es geht Herrn Beck und auch Herrn Steinmeier um die kleine Gruppe der vom US-Militär als gefahrlos eingestuften Häftlinge die seit Monaten und Jahren unschuldig in Guantánamo einsitzen. Hierbei handelt es sich überwiegend um Uiguren aus der Volksrepublik China , die aufgrund der ihnen dort drohenden Folter nicht dorthin zurückgeschickt werden können.

Niemand kann ihnen garantieren, daß keine dieser Personen in der EU dann straffällig werden. Eine solche Garantie kann ihnen niemand für keine Person geben. Aber aufgrund einer möglichen "Rückfallquote" von 7-10 Prozent, 100 Prozent der als unschuldig eingestuften Gefangenen nicht freizulassen ist in der Tat mit einem Rechtstaat nicht vereinbar.

Im übrigen wiederholen wir unsere Aussagen aus der letzten Antwort: Sicherheitsbedenken ohne konkreten Tatvorwurf, der zu einer Anklage führt, rechtfertigen im Rechtsstaat keine Haft. Die Unschuldsvermutung schützt im Rechtssstaat jeden bis zum Beweis des Gegenteils. Solange es keine anderen Anhaltspunkte und Beweise gibt (und die gibt es laut US-Militär für diese Personengruppe nicht, vgl. http://www.foreignpolicy.com/story/cms.php?story_id=4535 und http://www.guardian.co.uk/world/2008/nov/01/guantanamo-china und http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/content/article/2007/04/28/AR2007042801145.html ) gilt dies selbstverständlich auch für die Uiguren in Guantánamo. Guantánamo muss endlich geschlossen werden. Die Inhaftierung von unschuldigen Gefangenen durch westliche Länder schadet der Glaubwürdigkeit der Menschenrechtspolitik gegenüber Unrechtsregimen massiv.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Volker Beck