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Volker Beck
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Frage von Claus P. •

Frage an Volker Beck von Claus P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Hallo Herr Beck,

ich als Kölner Stimme würde gerne von Ihnen erfahren warum Sie die Aufnahme von Terroristen befürworten. Können Sie garantieren dass diese Leute keine Straftaten mehr verüben? Muten Sie der Bevölkerung hier nicht ein bisschen zu viel zu? Glauben Sie dass die Mehrheit Ihrer Entscheidung zustimmt? Ich bin ein Wechselwähler, d. h. ich habe immer die Partei gewählt die meine Interessen am Besten vertrifft. Selbst in unserem liberalen Köln ist keine Mehrheit für solch eine Aktion(zumindest nicht bei meinen Bekannten, und wir sind liberal).
Ich habe Verständnis für Ihre Person als Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte , aber ist ein Abgeordneter nicht ein Vertreter seiner Wähler? So wie ich gelesen habe wollen die Heimatländer und weitere 120 Länder diese Leute nicht, wie soll man das nur deuten?
Andere werden in Ihren Ländern verfogt, diese würden auch von der Polizeibeobachtet werden müssen. Für eine Begründung wäre ich dankbar.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Pabst,

Herr Beck befürwortet nicht die Aufnahme von Terroristen. Vermutlich beziehen sich ihre Aussagen auf die Forderung von Herrn Beck, dem Wunsch von allen Parteien im Deutschen Bundestag zur Schliessung des Lagers von Guantanamo dadurch Nachdruck zu verleihen, in dem man sich bereit erklärt einen Teil der nachweislich unschuldig einsitzenden Gefangenen in Europa und auch in Deutschland aufzunehmen. Dies gilt z.B. für die kleine Gruppe der Uiguren, die aufgrund der Menschenrechtslage in China und der ihnen dort drohenden Folter nicht dorthin abgeschoben werden können.

Ihre Behauptung, die Heimatländer und 120 andere Länder wollten diese Leute ist deshalb schlicht falsch. Im Übrigen ist Menschenrechtspolitik nicht ein Orchideenthema für Fachabgeordnete, sondern sollte Grundlage allen politischen Handelns sein

Zur Ihrer Befürchtung, die Personen könnten Straftaten begehen ist folgendes anzumerken: Sicherheitsbedenken ohne konkreten Tatvorwurf, der zu einer Anklage führt, rechtfertigen im Rechtsstaat keine Haft. Die Unschuldsvermutung schützt im Rechtssstaat jeden bis zum Beweis des Gegenteils.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Volker Beck