Frage an Volker Beck von Stefan B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Beck,
heute wurde in mehreren deutschen Städten (München, Hamburg, Düsseldorf) ein Hass auf Israel geschürt, der 60 Jahre nach dem Holocaust unerträglich ist. Linke und religiöse Extremisten riefen unter anderem: "Tod Israel", manche Kinder wurden von ihren Eltern mit Spielzeugmaschinengewehren ausgestattet. Meine Fragen:
Warum werden solche Demos nicht verboten?
Wie erklären Sie sich den neuen Judenhass in Deutschland?
Warum hört man von Politikern so wenig zu diesen fremdenfeindlichen Demos?
Sehr geehrter Herr Baier,
Das Verbot von Demonstrationen in Deutschland richtet sich allein nach dem Versammlungsgesetz. Auch missliebige Demonstrationen, soweit aus ihnen heraus keine Straftaten begangen werden, sind zu genehmigen und im Verlauf zu schützen, weil auch sie unter die grundgesetzlich geschützte Versammlungsfreiheit fallen. Versammlungen können aber z.B. untersagt werden, wenn aus ihnen heraus Volksverhetzungen gemäß § 130 StGB begangen werden. ( http://bundesrecht.juris.de/stgb/__130.html )
Erfolgen aus einer Demo Rufe wie "Tod Israel", so ist diese m.E. rechtswidrig. In diesem Fall kann die Versammlung aufgelöst werden. Versammlungs- und/oder Meinungsfreiheit bedeutet kein Freibrief für strafbares Handeln. Die Parole "Tod Israel" unterscheidet sich für mich kaum von dem Ruf "Tötet Israelis", der unstrittig als Volksverhetzung einzustufen wäre.
Zu guter Letzt möchte ich Sie noch auf eine nicht lang zurückliegende parlamentarische Initiative der grünen Fraktion gegen Antisemitismus hinweisen. Sie zeigt: Wir nehmen das Thema sehr ernst und würden uns sehr wünschen, dass auch die gegenwärtige Bundesregierung dies bei der Ausstattung entsprechender Programme und Initiativen gegen Antisemitismus deutlich macht.
http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/16/112/1611278.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck