Frage an Volker Beck von Stefan H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck
da Sie es sich anscheinend einfach machen diesem Thema aus zu weichen! Sich der Tragweite überhaupt nicht bewust sind und mich in die rechte Ecke abstempeln!! Da frag ich mich doch ,ob Sie dieser Parteiendiktatur sich föllig unter geordnet haben und schön braf ihre Diäten kassieren ohne ihnen der >Tragweite der Konsequenzenn bewusst zu sein!!
Deswieteren frag ich mich warum sie die Antwort mit wir beantworten da ich ihnen doch persönlich die Fragen gestellt habe.
Also hab ich um die Problematik für sie einfacher zu gestallten nur eine Frage die sie mir hoffentlich mal beantworten können ohne mich als Nazi abzustempeln oder eventuell als Antisimit!!
Wieso haben wir als souveräner Staat keine Verfassung? Sondern ein Grundgesetz!!Grundgestez difinition lautet "Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem Millitärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit!! Artikel 146 des Grundgesetzes besagt , eine Verfassung tritt in Kraft wenn das deutsche Volk in freien Wahlen dafür stimmt!! Wo waren die Wahlen dafür und wann??
Mfg Stefan Horn
Sehr geehrter Herr Horn,
Art.146 GG wurde 1990 durch das Einigungsvertragsgesetz wesentlich geändert und knüpft jetzt an die Wiedervereinigung Deutschlands am 3.10.1990 an. Die Vorschrift stellt zunächst fest, dass das GG (seitdem) für das gesamte deutsche Volk gilt, das Wiedvereinigungsgebot also erfüllt ist.
Zwar ermöglicht Art.146 GG auch weiterhin den Erlass einer neuen Verfassung im Wege einer Volksabstimmung zu erlassen, aber die Norm enthält keinen Auftrag zum Erlass einer neuen Verfassung. Art.146 GG ändert nichts daran, dass das GG die dauerhafte Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist.
Das Grundgesetz ist zudem eine erfolgreiche Verfassung; sie hat in Deutschland den Bürgerinnen und Bürgern die Grundrechte garantiert und eine dauerhafte freiheitliche und demokratische Ordnung gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck