Frage an Volker Beck von Anton G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck,
für Ihre Antwort danke ich Ihnen.
Bei Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Schari%27a) habe ich mal nachgesehen, für wen die Scharia gilt.
"Die Schari´a, eingedeutscht Scharia ist das religiös legitimierte, unabänderliche Gesetz des Islam."
Wollten Sie mir mit Ihrer Antwort aufzeigen, dass der Islam in der Türkei nicht vertreten ist? Dann verweise ich Sie wieder auf Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Adalet_ve_Kalk%C4%B1nma_Partisi) "Die Adalet ve Kalkinma Partisi, AK Parti (Deutsch: Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung, AKP) ist eine islamisch-konservativ ausgerichtete politische Partei in der Türkei. Sie wurde am 14. August 2001 von Recep Tayyip Erdogan, dem ehemaligen Bürgermeister von Istanbul, Abdullah Gül, Bülent Arinç und weiteren Mitstreitern, die aus verschiedenen Parteien stammten, gegründet."
Wenn also die Scharia das unabänderliche Gesetz des Islam ist UND die Türkei von einer islamisch-konservativ ausgerichteten politischen Partei regiert wird, dann muss ich doch davon ausgehen, dass die Scharia in Teilen der Türkei angewendet wird.
Zugegeben, so schlimm wie im Iran, Libanon oder Saudi Arabien ist der Islam in der Türkei nicht vertreten, aber auf dem besten Wege.
Wie würde sich Europa verändern, wenn die Türkei der EU beitritt? Gilt dann auch der internationale Haftbefehl? Wie sieht es aus, wenn sich jemand kritisch dem Islam gegenüber äußert und die Türkei einen internationalen Haftbefehl beantragt? Tun sich da keine Abgründe auf? Können Katholiken dann auch Moslems per internationalen Haftbefehl ausliefern lassen, wenn sie sich in ihrer Religion benachteiligt fühlen? Wurde überhaupt mal darüber diskutiert?
Ich finde, darüber sollten wir erst einmal nachdenken, bevor wir auf die Idee kommen einen islamisch geprägten Staat in der EU aufzunehmen. Behinderte, Homosexuelle, Befürworter der freien Liebe und allgemein "Ungläubige" (Nichtmuslime) hätten dann einen sehr schweren Stand!
Anton Geiger
Sehr geehrter Herr Geiger,
nach unserer Kenntnis möchte die CDU, obwohl Sie sich auf christliche Wurzeln beruft, nicht die Bibel als Grundlage unseres Rechtssystems machen. Auch die Partei von Erdogan möchte nach unserer Kenntnis nicht die Scharia in der Türkei einführen.
Ihre Schlussfolgerungen sind falsch.
Für einen EU-Beitritt sind von den Ländern umfassende Voraussetzungen zu erfüllen:
Jedes Land, das einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU) stellt, hat die in Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) festgelegten Bedingungen einzuhalten und die in Artikel 6 Absatz 1 EUV genannten Grundsätze zu achten. Im Jahr 1993 hat der Europäische Rat auf seiner Tagung in Kopenhagen Beitrittskriterien festgelegt, die 1995 vom Europäischen Rat in Madrid bestätigt wurden.
Um EU-Mitglied werden zu können, muss ein Staat drei Bedingungen erfüllen:
* Politisches Kriterium: institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten
* Wirtschaftliches Kriterium: funktionsfähige Marktwirtschaft und Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten
* Acquis-Kriterium: Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen zu machen (Übernahme des „Acquis communautaire", d. h. des gemeinschaftlichen Besitzstands)
Damit der Europäische Rat die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen beschließen kann, muss das politische Kriterium erfüllt sein.
Jedes beitrittswillige Land muss die Beitrittskriterien erfüllen. Heranführungsstrategie und Beitrittsverhandlungen geben hierfür den Rahmen und die erforderlichen Instrumente vor. (Quelle: europa.eu)
Dazu gehört selbstverständlich auch die Sicherstellung der Religionsfreiheit. Ein internationaler Haftbefehl ist ein national ausgestellter Haftbefehl, der einen Auslieferungsantrag für die Fälle der Festnahme im Ausland beinhaltet (Grundlage ist das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen). Ein europäischer Haftbefehl erleichtert und ermöglicht die Auslieferung von Straftätern innerhalb der Europäischen Union. Sie meinten wohl letzteren.
Religionskritik ist keine Straftat.
Wie sie darauf kommen, dass bei einem Beitritt der Türkei Behinderte, Homosexuelle, und Nichtmuslime in der einen schweren Stand hätten, erschließt sich uns nicht. Vielleicht sollten Sie sich einmal näher mit der Europäischen Union und den Beitrittskriterien beschäftigen? Auch dazu gibt es gute Einträge bei Wikipedia.de
Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck