Frage an Volker Beck von Karsten S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Beck,
in Ihrer Antwort auf meine Frage vom 14.06.08 nennen Sie mir den (Ihrer Meinung nach) „entscheidenden“ Unterschied zwischen Homosexualität und Pädophilie. Ich pflichte Ihnen bei, dass der von Ihnen angesprochene Unterschied bedeutsam ist. Wenn er aber wirklich einzig und allein entscheidend ist, dann müsste als logische Konsequenz auch Inzest erlaubt sein. Auch hierbei handelt es sich um wie Sie sagen „Verwirklichung der persönlichen Handlungsfreiheit der beteiligten Personen“ und in keinerlei Weise um Missbrauch.
Sind Sie sich der Konsequenz Ihrer Aussage im Klaren?
Einer echten Antwort auf meine Frage gehen Sie leider aus dem Weg. Warum?
Kennen Sie die Ursachen von Homosexualität?
Sehr geehrter Herr Strohkirch,
Ihren Überlegungen zur Strafbarkeit des Inzest folgt das Minderheitenvotum des Richters Hassemer zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13.03.2008 (Az.2 BvR 392/07) mit durchaus beachtlichen verfassungsrechtlichen Argumenten.
So hat sich auch der Fraktionskollege Jerzy Montag für eine Abschaffung des Inzestverbotes ausgesprochen. Er schriebt dazu."Meine Kritik impliziert mitnichten, dass ich Inzest in Ordnung fände. Ich denke aber, dass es Dinge gibt, die der Staat nicht unter das scharfe Schwert des Strafrechts stellen sollte. Das Verbot ist nicht praktikabel und kaum durchzusetzen. Wo dies doch geschieht, wird dadurch mehr Leid als Nutzen verursacht. Das zeigt der zugrunde liegende Fall der Leipziger Geschwister. Das Karlsruher Urteil überzeugt weder menschlich noch rechtlich."
Was wollen Sie mit Ihrer Frage "Kennen Sie die Ursachen von Homosexualität?" ausdrücken? Hierzu haben wir uns hier schon verschiedentlich geäußert.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck