Frage an Volker Beck von Bernd B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Beck,
heute wende ich mich an Sie, weil Sie ein Vertreter Kölns im Bundestag sind und ein Befürworter des Islams.
Der Koma-Schläger von Köln ist straffrei davon gekommen ( http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/05/29/koma-schlaeger/richter-schickt-ihn-nach-hause,geo=4676422.html ) Obwohl Erdinc H. (18) bereits wegen Raubes vorbestraft ist, verlässt er den Gerichtssaal ungestraft. Sein Opfer ist lebenslang schwer behindert. Warum werden Täter mit Migrationshintergrund so gut von der Justiz geschützt? Auch der U-Bahn-Schläger von München kam mit ein paar Sozialstunden davon. Täglich lese ich Meldungen von Gewalttaten, die durch Migranten - meist türkischer Herkunft - verübt werden. Warum holen wir uns das Verbrechen ins Land? Glaubensgemeinschaften die sich an den Koran orientieren lassen sich in der westlichen Welt nicht integrieren. Immerhin steht im Koran 187-mal das Wort töten, wobei das Hauptaugenmerk auf das töten von uns Ungläubigen gelenkt ist. Warum müssen wir Deutsche/Europäer uns Menschen ins Land holen, dessen Ziel es ist Juden und Christen zu töten?
Hier nur drei Zitate aus dem Koran:
- tötet die Ungläubigen (Anm.: also Juden und Christenhunde), wo immer ihr sie findet” (Sure 9, Vers I-V).
- Oh, die Ihr glaubt, nehmt euch nicht die Juden und Christen zu Freunden.
(5.Sure, Vers 51)
- Und wenn Ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis Ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt.
(47.Sure, Vers 4)
Wenn Sie es wünschen, dann zitiere ich Ihnen weitere 100 Stellen des Korans, die mit unserer westlichen Welt und Menschenrechte nicht zusammenpassen.
Auf Ihre Antwort bin ich gespannt
Bernd Brause
Sehr geehrter Herr Brause,
um auf Ihre beiden Fragen zu antworten: Herr Beck ist weder der Auffassung, dass sich irgendjemand Kriminalität "ins Land holt" (zumal die meisten Straftaten in Deutschland von Deutschen begangen werden), noch teilt er ihre Auffassung, dass rund 3,2 Millionen Muslime in unserem Land sich zum Ziel gesetzt haben, Christen und Juden zu töten. Im übrigen verweist Herr Beck auf seine Antworten zu ähnlichen Fragen auf dieser Website.
Im übrigen ist das Urteil, das Anlass ihrer Frage zugrunde liegt, nicht rechtskräftig. Unterstellt man den von ihren Bericht als richtig, ist zweifelhaft, ob die Voraussetzungen für eine Aussetzung zur Bewährung tatsächlich bestehen. Dies lässt aber auch eine unvollständige oder inexakte Berichterstattung als nicht unmöglich erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck