Frage an Volker Beck von Peter M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Beck,
warum Unterstützen Sie nicht die Forderung der Linksfraktion, die eine Opferrente für die Geschädigten des § 175 verlangte???
Siehe www.linksfraktion.de unter Eingabe des Namen von Frau Höll.
Auch für die NS-Zwangsarbeiter musste man erst die rechtlichen Vorraussetzungen dafür schaffen. Da ich ein paar Semester Jura studiert habe, weiß ich, dass das rechtlich möglich wäre. Für andere Opfer, z.B. Opfer des DDR-Unrechtstaat, hat man das auch gemacht( SED-Opfer-Rente).
Mit freundlichen Grüßen
Peter Meier
Sehr geehrter Herr Meier
die Rehabilitierung der homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus war für uns der erste Schritt. Unter Rot-Grün haben wir uns – gegen erhebliche Widerstände – erfolgreich für eine Aufhebung der §175-Urteile während der Zeit des Nationalsozialismus und für die Rehabilitierung der Opfer eingesetzt.
Als nächster Schritt muss in der Tat die Auseinandersetzung damit erfolgen, dass die strafrechtliche Verfolgung schwuler Männer nach dem 2. Weltkrieg weiterging. Der § 175 blieb in seiner von den Nazis verschärften Fassung in der Bundesrepublik bis 1969 unverändert in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht vermochte es 1957 nicht, den § 175 als NS-Unrecht zu erkennen. Zur kritischen Auseinandersetzung mit diesem Urteil veranstaltete die grüne Bundestagsfraktion bereits im Mai 2007 eine Tagung.
Wenn sich nun auch die „Linke“ dieses Thema annimmt hat, freut mich das. Eine Konkretisierung der Forderung von Frau Höll im Sinne einer parlamentarischen Initiative liegt allerdings bisher nicht vor. Sollte es dazu kommen, werden wir dies mit sicher mit Wohlwollen verfolgen. Unabhängig davon prüfen wir aber auch eigene Wege, dem Anliegen einer Rehabilitierung der § 175-Opfer der frühen Bundesrepublik zu entsprechen. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung zu schaffen, ist leider nicht so einfach. Die § 175-Urteile der NS-Zeit aufzuheben war bereits schwierig, noch schwieriger wird dies bei den Urteilen aus der Nachkriegszeit sein. Auch wenn das erwähnte Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1957 skandalös ist, wird man der frühen Bundesrepublik kaum absprechen können, ein Rechtsstaat gewesen zu sein. Diese rechtstechnischen Herausforderungen zum Trotz werde ich mich weiter dafür einsetzen, dass das Unrecht, das Schwulen unter dem § 175 angetan wurde, nicht in Vergessenheit gerät und dass aus der Geschichte der Verfolgung Konsequenzen gezogen werden. Auch das endlich der Öffentlichkeit übergebene Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen verstehe ich in diesem Sinne.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Beck