Frage an Volker Beck von Fabian H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Betreff: Ihre Antwort vom 9.5.2008 auf meine Anfrage vom 23.4.2008 auf „abgeordnetenwatch.de“
Sehr geehrter Herr Beck,
sehr geehrte Damen und Herren im Büro Volker Beck,
vielen Dank für die -wenn auch altbackenen- Allgemeinplätzchen. Eine differenzierte und der Thematik angemessene Antwort sieht allerdings anders aus. Zunächst lassen sie die von mir ursprünglich gestellte Frage (Was ist Ihre Entgegnung auf einen solchen Umgang mit der "geistigen Elite"?) unbeantwortet. Darüber hinaus halte ich es für überheblich, meine Anfrage mit dem Hinweis auf die "wirklichen Geringverdiener" (deren Problematik mir durchaus bewusst ist) abzuqualifizieren, da Sie (bzw. die Dame oder der Herr, der die Antwort verfasst hat) offensichtlich keinerlei Kenntnis über den tatsächlichen Verdienst eines wissenschaftlichen Mitarbeiters der Universität bzw. eines Referendars zu haben scheinen (von der Situation der wissenschaftlichen Hilfskräfte bzw. der Habilitanten ganz zu schweigen). Damit verstellen Sie auf unsachliche und polemische Art und Weise den Zugang zu einer Diskussion, auch wenn Ihnen die Verwendung des Begriffs der (von mir im Übrigen bewusst in Anführungszeichen gesetzten) „geistigen Elite“ offensichtlich aufstößt. Dabei verkennen Sie, dass bereits dieser Terminus Ansatzpunkt einer fruchtbaren Diskussion sein kann.
Gestatten Sie mir im Übrigen, nochmals ausdrücklich auf meine Verärgerung hinzuweisen: von einem „Volksvertreter“ (bzw. dessen Mitarbeitern) erwarte ich eine sachliche Antwort, zumal ich meine (ursprüngliche) Anfrage auch nach erneuter Durchsicht weder für polemisch noch für unsachlich noch für verletzend halte.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Hoolmans
Sehr geehrter Herr Hoolmans,
es tut uns sehr leid, dass die Antwort auf Ihre Frage nicht zu ihrer Zufriedenheit ausgefallen ist. Nur zu Ihrer Kenntnis: Der Mitarbeiter, der für Volker Beck den Entwurf der Antwort aufgeschrieben hat, war selber zeitweise juristischer Referendar und wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer jur. Fakultät, so dass ihm die Höhe der Entlohnung zumindest in Erinnerung ist.
Der betreffende Mitarbeiter kennt auch viele Kollegen mit zwei Prädkatsexamina, von denen keiner - soweit er nicht gutes Geld in einer Kanzlei, im Richterdienst oder in der freien Wirtschaft verdient - an einer Universität als Geringverdiener einzuschätzen ist. Im übrigen bezweifelt der Mitarbeiter, ob angesichts des Umstandes, dass es mittlerweile keine Ausnahme mehr ist, mit Prädikatsexamen abzuschließen und z.B. in manchen Bundesländern bereits ein Examen mit der Note "befriedigend" als (kleines) Prädikatsexamen eingestuft wird, generell davon gesprochen werden kann, dass jemand mit juristischen Prädikatsexamen zur "geistigen Elite" zählt.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck