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Volker Beck
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Frage von Helga B. •

Frage an Volker Beck von Helga B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Beck,

Sie setzen sich für die Beibehaltung der Homoehe mit der Begründung ein, dass eine Verweigerung der Heirat eine Diskriminierung gegen Homosexuelle darstellt, die in unserem Staat keinen Bestand haben darf.

Wieso dürfen nach Ihrer Logik Geschwister nicht heiraten? Wieso darf ich meine Schwester nicht heiraten, mit der ich nie Kinder bekommen könnte? Der überwiegende Teil der Bevölkerung hat Geschwister und gegen diesen überwiegenden Teil wird fortdauernd diskriminiert – ohne dass ich je ein Wort von Ihnen zu dieser Diskriminierung gehört hätte. Wieso tolerieren Sie diese Diskriminierung?

Mit freundlichenGrüßen
Helga Beckmann

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Beckmann,

wir haben eine Rückfrage: Stellen Sie Ihre Frage aus eigener Betroffenheit oder haben Sie sich das Problem einfach mal so ausgedacht?

Herr Beck setzt sich für eine rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe ein. Die von Ihnen geäußerte Vermutung, die meisten Geschwister in Deutschland würden gerne heiraten oder gar erotische Gefühle füreinander hegen, teilen wir nicht, Ihr Vergleich macht aber deutlich, dass Sie vermutlich nicht verstanden haben, dass die Liebe von zwei Menschen Grundlage auch einer homosexuellen Beziehung ist, die Lebenspartnerschaft ist Ausdruck dieser Liebe und des Einstehens füreinander, bei gleichen Pflichten und hoffentlich auch in naher Zukunft bei gleichen Rechten wie die heterosexuelle Ehe. Falls Sie sich aber ernsthaft diskriminiert vorkommen, weil Sie Ihre Schwester nicht heiraten dürfen, so steht es Ihnen frei, sich für diese Möglichkeit politisch zu engagieren.

Immerhin: Wenn Ihre Schwester (was wir nicht hoffen) im Krankenhaus liegt, so dürfen Sie auch ohne Heirat Auskunft über ihren Zustand bekommen. Geschwister sind nämlich Familienangehörige und haben in zahlreichen Rechtsbereichen wie dem Prozess-, Erb- oder Erbschaftssteuerrecht eine rechtlich privilegierte Stellung. Vor dem Lebenspartnerschaftsgesetz waren homosexuelle Paare völlig rechtlos und wurden die Partner in allen Rechtsbereichen wie Fremde behandelt.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Schwester alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Büro Volker Beck