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Volker Beck
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Frage von Jan-Peter S. •

Frage an Volker Beck von Jan-Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Beck,

Sie treten für die Rechte von Minderheiten und Verfolgten ein.

Werden Sie sich dafür einsetzen, der mit dem Tode bedrohten Frau Ayaan Hirsi Ali in der Bundesrepublik Deutschland Asyl zu gewähren, nachdem sich das Königreich der Niederlande nicht mehr in der Lage sieht, finanzielle Mittel für ihren Personenschutz aufzubringen?

Viele Grüße,

Jan-Peter Stahlhans

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Stahlhans,

zu dem von Ihnen erwähnten Fall las ich unter anderem zuletzt folgendes: http://www.focus.de/politik/ausland/tid-8932/islamkritik_aid_237942.html

Nach meiner Kenntnis geht es Frau Ayaan Hirsi Ali also nicht darum, die USA unbedingt zu verlassen und in einem europäischen Land oder gar speziell in Deutschland zu leben, sondern vielmehr um Kostentragung des Personenschutzes, den sie möglicherweise auf Grund konkreter Bedrohung benötigt. Die europäischen Sozialisten haben eine entsprechende Initiative im EU-Parlament gestartet, bei der es darum geht, dass die EU die Kosten hierfür übernimmt.

In der taz vom 11.10.07 las ich folgendes: "Hirsi Ali versucht nun, private Unterstützer zu finden, die ihr den Schutz für einen US-Aufenthalt finanzieren helfen, denn sie möchte die Niederlande für immer verlassen."

Sollten Ihnen andere, aktuellere Informationen bekannt sein, wonach Frau Ayaan Hirsi Ali den ausdrücklichen Wunsch äußert , in Deutschland zu leben, wäre ich Ihnen dankbar wenn Sie mir diese zukommen lassen. Um eine Gewährung von "Asyl" würde es dann sicherlich aber nicht gehen, denn nach meiner Kenntnis ist sie weiterhin niederländische Staatsbürgerin, so dass folgendes gilt:

Bürger der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, d. h. EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) benötigen für die Einreise nach Deutschland und für den Aufenthalt hier keinen Aufenthaltstitel. Wie Deutsche auch müssen sie sich lediglich beim Einwohnermeldeamt ihres Aufenthaltsortes anmelden und erhalten daraufhin eine Bescheinigung der Ausländerbehörde über ihr Aufenthaltsrecht. Damit verbunden ist auch die Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck