Frage an Volker Beck von Werner D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Beck,
was bedeutet denn nun Ihr Vergleich mit Herrn Meisner?
Die Übernahme der Kosten durch den Kardinal sieht ja nach einer Niederlage von Meisner aus.
Aber: besteht das Verbot weiter, dass sie nicht sagen dürfen, er betätige sich als Hassprediger?
Drohen Ihnen dann weiter die Strafen aus der Einstweiligen Verfügung?
Mit freundlichen Grüßen
Werner Dreier
Der Kölner Stadtanzeiger vom 6.2.2008 hat von einem "1:0 Sieg" für mich gesprochen. Er führte ferner aus: "Vielleicht hätte das Erzbistum auch die Eingebung, nach der eine Fortsetzung des juristischen Streites wenig sinnvoll wäre. Beobachter prognostizierten dem Kardinal eine Niederlage vor Gericht. ...Mit einem Hauch von Verwunderung weist der Grüne auf dem Umstand hin, dass er sich doch den Maulkorb, den das Erzbistum nun als Anlass für den Vergleich nannte, schon selbst im November umgehängt hatte, als er ankündigte, das H-Wort nicht zu wiederholen. Den folgenden Ärger samt 10 000 Euro hätte sich Meisner also leicht sparen können."
( http://www.ksta.de/html/artikel/1201184445364.shtml )
Dieser Darstellung des Kölner Stadtanzeigers kann ich nicht widersprechen.
Einige Erläuterungen zum Hintergrund:
Bereits am 29. 10. hatte ich erklärt:
"Ich würde den Begriff „Hassprediger“ in diesem Zusammenhang nicht mehr benutzen." "An der inhaltlichen Kritik an seiner Predigt habe ich allerdings nichts zurückzunehmen" Mir ist nämlich wichtig, dass die Öffentlichkeit über die Aussagen des Kardinals diskutiert, statt meine Wortwahl zu hinterfagen, auch wenn diese von der Meinungsfreiheit gedeckt war.
http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=1011&Itemid=110
Dennoch hatten die Anwälte nach und in Kenntnis dieser Äußerung die einstweilige Verfügung beantragt.
Bei der Äußerung vom 29.10. bin ich geblieben, wenn ich im Rahmen des Vergleiches äußere:
"Ich halte meine inhaltliche Kritik an der Predigt von Kardinal
Erzbischof Meisner aufrecht. Ich werde den Begriff "Hassprediger" in diesem Zusammenhang aber nicht mehr benutzen."
http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=1109&Itemid=1
Dies ist eine Aussage ohne jede rechtliche Verpflichtung.
Mit der Rücknahme der einstweiligen Verfügung und dem Verzicht aus allen Rechten aus der einstweiligen Verfügung durch den Kardinal bin ich völlig frei, zu sagen, was ich für richtig halte. Eine Sanktion droht mir nicht, der Maulkorb ist weg. Eine Einschüchterung von anderen Kritikern durch einen Verweis auf eine einstweilige Verfügung gegen mich droht nicht mehr. Das war das Ziel meiner Klage vor dem Landgericht Berlin.
http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=1041&Itemid=110
Man muss ja nicht alles tun, was man darf.
Das Landgericht Berlin hatte in der Verhandlung auch deutlich gemacht, dass meine damalige Äußerung im Spiegel vor dem Hintergrund der Äußerungen des Kardinals wohl keine Beleidigung oder Schmähkritik darstellt. Diese Auffassung des Gerichtes hatte anscheinend die Bereitschaft zu einem Vergleich - mit Rücknahme aller Rechtsmittel und Übernahme aller Kosten - bei der anderen Seite etwas beflügelt.
Ich hoffe, dass Sie sich nun selbst ein Urteil bilden können.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck