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Frage von Susanne F. •

Frage an Volker Beck von Susanne F. bezüglich Gesundheit

Salvia divinorum (Zaubersalbei) kurz vor dem Verbot

Sehr geehrter Herr Beck
Immer mehr Pflanzen finden Einzug ins BtMG. Schlimmstenfalles - und das ist hier der Fall - ohne jegliche medizinisch erhobene Dringlichkeit die darlegen könnte, das keinerlei Heilungseffekte von solch Pflanzen ausgehen. Es werden lediglich die Inhaltsstoffe zur Grundlage des Verbotes herangezogen. Dabei spielt es keine Rolle welch ethnischer Herkunft sie entspringen. Ich habe den dringensten Verdacht, das es sich bei einem Verbot immer um Pflanzen handelt die bislang medizinisch nicht auf ihre Wirkung geprüft wurden. Weiters verdächtige ich hier das, evtl. vorhandene Wirkungen die heilend sein könnten, für die Wirtschaft kommerzialisiert werden. Sprich: Sie verschwinden vom Markt und man muss sich der Chemie unterwerfen; sprich teuer für Heilung bezahlen.
Es erinnert mich sehr stark an ein Jahrhundert in dem es dem nideren Volk nicht mehr erlaubt war Volksmedizinisch vorzugehen. Ein Schelm wer böses dabei denkt..
Ich sehe hier eine ernstzunehmende Gefahr auf uns zukommen die dauerhaft gesehen das Berufsfeld Ethnomedizin und das der Alternativmediziner in Frage stellt.
Wie können wir dem nur entgegenwirken?

Mit freundlichen Grüßen
Susanne

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Frederiksen,

grundsätzlich halten wir eine Drogenpolitik, die in erster Linie auf gesetzliche Verbote und die strafrechtliche Ahndung setzt, nicht für angemessen.

Ob es medizinische Anwendungsmöglichkeiten für Salvia Divinorum geben könnte, kann ich allerdings nicht einschätzen.

Gleichwohl ist es nicht nachvollziehbar, auf welcher Grundlage Salvia Divinorum in den Anhang I des BtMG aufgenommen werden soll. Die Bundesregierung konnte in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 16/6150) nicht darstellen, aufgrund welcher Daten sie das Gefährdungspotential dieser Pflanze bewertet hat. Sie konnte auch ihre Behauptung eines stetig wachsenden Konsumentenkreises nicht weiter belegen. Daher ist die Aufnahme von Salvia Divinorum in den Anhang I des BtMG zumindest fragwürdig. Neben einer transparenten und wissenschaftlich evidenten Nachweisführung über das Risiko durch bestimmte psychoaktive Substanzen, muss künftig zusätzlich auch stärker als bisher die Frage gestellt werden, ob es andere, wirksamere Präventionsinstrumente gibt, als das Verbot immer neuer psychoaktiver Substanzen.

Das Cannabis-Verbot zeigt, neben den im Hinblick auf die Prävention kontraproduktiven Wirkungen eines Verbotes, sehr deutlich, dass ein solches Verbot und die daraus reslutierenden Vorurteile auch den medizinischen Fortschritt behindern kann.

So gibt es eine ganze Reihe internationaler Erfahrungen und Studien, die die Wirksamkeit von Cannabis bei der Therapie bestimmter Krankheiten belegen. In Deutschland führte dies bislang leider nicht zu den nötigen Konsequenzen in der Drogenpolitik. Das ist bedauerlich. Wir halten die strafrechtliche Verfolgung von Cannabis-Konsumenten grdsl. für falsch.

Leider gibt es für das von Ihnen geschilderte Problem der möglichen medizinischen Verwendung keine einfachen Lösungen. Mittel- und langfristig kann hier sicher nur eine rationale, weniger von Vorurteilen und Denkblockaden geprägte Drogen- und Suchtpolitik helfen, die die anderen Präventionsinstrumente (neben dem Verbot einer Substanz) stärker in den Blick nimmt und auch eine mögliche medizinische Verwendung nicht behindert.

Ich werde ihre Frage an unsere zuständigen Gesundheitspolitiker weiterleiten, damit Sie das Problem im Auge behalten.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Volker Beck