Portrait von Volker Beck
Volker Beck
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Volker Beck zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Roland S. •

Frage an Volker Beck von Roland S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Beck,

auf Ihrer Webseite schreiben Sie über Scientology

Auch wenn die Organisation sicher Vorstellungen hat, die mit den Werten unserer Verfassung nicht vereinbar sind und ihre Praktiken zweifelhaft sind......"

Seit 10 Jahren untersucht der Verfassungsschutz und kann nichts finden.

In einer Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde der Schutz der Religions- und Vereinigungsfreiheit für die Scientology Kirche bestätigt.

Können sie mir bitte die Werte der Scientology nennen die mit den Werten unserer Verfassung nicht vereinbar sind?

Mit freundlichen Grüßen

Roland Schmitt

Portrait von Volker Beck
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schmitt,

die Aussage von Herrn Beck bezieht sich auf Ideologie und Struktur von Scientology. Näheres und diverse Beispiele, die dokumentieren, dass die Organisation die Werteordnung des Grundgesetzes nicht in allen Belangen teilt, finden Sie sehr übersichtlich auf der Info-Seite der Berliner Senatsverwaltung zu diesem Thema:

http://www.berlin.de/sen/inneres/scientology/ideologie/

Gerichte haben übrigens die Beobachtung der Organisation durch den Verfassungsschutz für rechtmäßig erachtet. Ich erinnere nur an das Urteil des VG Köln im November 2004 (20 K 1882/03), in dem das VG zur Begründung ausgeführt hat, es lägen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass Scientology Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet seien. Aus einer Vielzahl von - teilweise nicht öffentlich zugänglichen - Quellen ergäbe sich, dass wesentliche Grund- und Menschenrechte, wie z.B. die Menschenwürde, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden sollten. Zudem strebe Scientology eine Gesellschaft ohne allgemeine und gleiche Wahlen an. Diese verfassungsfeindlichen Zielsetzungen, so das Gericht, rechtfertigten die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Dass Scientology sich als eine Kirche oder Religionsgemeinschaft verstehe, stehe dem nicht entgegen.

Unabhängig davon hält Herr Beck jedoch den Vorschlag, ein Verbotsverfahren gegen die Organisation anzustreben, für falsch. Gegenüber FOCUS-Online hat Herr Beck hierzu seinerzeit gesagt, dass es zwar sinnvoll sei, im Rahmen einer Prüfung, Daten und Erkenntnisse zu Scientology auf den neuesten Stand zu bringen, aber er sagte auch: „Ich habe erhebliche Zweifel, ob sich aus den gewonnenen Erkenntnissen im Herbst 2008 die Notwendigkeit ergibt, ein Verbotsverfahren durchzuführen.“ Weiter heißt es in dem Bericht: "Dass die Praktiken von Scientology in den Bereich der Menschenwürde und des Persönlichkeitsrechtes eingreifen, stehe für ihn außer Frage. Dagegen könne man im Einzelfall auch vorgehen. Doch bei einem Verbot lägen die verfassungsrechtlichen Hürden hoch, vor allem den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gelte es zu beachten. „Im demokratischen Rechtsstaat sind Verbote eben immer nur die ultima ratio“, betonte Beck." ( http://www.focus.de/politik/deutschland/scientology-verbot_aid_228762.html )

Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck