Frage an Volker Beck von Angelika S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck,
eben las ich die Mail von Frau Großmann betr. Luther vom 10.12.07.
Zur Ergänzung: Die Hetzschrift gegen die Bauern ist unter dem Titel "Wider die stürmenden Bauern" bei
GoogleWeb erwähnt.
Ist es auch Ihre Feststellung, daß Martin Luther ein Hassprediger war?
Hassprediger werden in unserem Staat nicht geduldet sondern strafrechtlich verfolgt. Dies ist bei Luther nicht mehr möglich.
Was muß aber geschehen, wenn eine Kirche einen Hassprediger verherrlicht und sogar als Leitfigur hat?
Halten auch Sie es für erforderlich, daß der evangelischen Kirche die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aberkannt wird?
Sind auch Sie der Meinung, daß diese Frage im Interesse der Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates gestellt werden muß?
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Scheer
Sehr geehrte Frau Scheer,
wie bereits Frau Großmann untenstehend geantwortet:
Was die problematischen Äußerungen von Martin Luther Anfang des 16.Jahrhunderts anbelangt, so müssen diese in den zeitlichen Kontext eingeordnet werden.
Zu Ihren konkreten Fragen:
"Halten auch Sie es für erforderlich, daß der evangelischen Kirche die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aberkannt wird? Sind auch Sie der Meinung, daß diese Frage im Interesse der Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates gestellt werden muß?"
Beide Fragen muss ich mit Nein beantworten, da ich keinerlei sachlichen Grund hierfür sehe.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck