Frage an Volker Beck von Paul R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Beck,
wie verhält es sich wenn ein Arbeitsloser noch im Dezember 2007 die 58er Regelung eingeht und dann nach 12 oder 15 Monaten auf Grund eigener Bemühungen wieder in Vollzeit Arbeit findet. Kann dieser wieder Arbeiten bei vollem Anspruch auf Arbeitslosengeld 1? Oder hat er keinerlei Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld1 bis er in Rente geht?
Mit freundlichem Gruß
Paul Rudloff
Sehr geehrter Herr Rudloff,
die Nutzung der so genannten 58er-Regelung verwehrt Ihnen selbstverständlich nicht die Rückkehr ins Berufsleben. Sie können jederzeit wieder erwerbstätig werden, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben. Dadurch erwerben Sie dann auch neue Ansprüche auf Arbeitslosengeld. In welchem Umfang, ist abhängig von Ihrer individuellen "Versicherungsgeschichte" und der Dauer Ihrer Beschäftigung.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Beck