Frage an Volker Beck von Ulla W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Beck,
im Dezember werde ich 58 Jahre und erhielt vom Arbeitsamt die Nachricht, dass möglicherweise zum Jahresende alle Menschen, die in meinem Alter und ohne Arbeit sind, zwangsweise in die Rente hineingepreßt werden sollen. D. h. für mich, dass ich frühzeitig diese Maßnahme annehmen muß bei gleichzeitigen Rentenabschlägen. Bitte geben Sie mir Nachricht, ob dieses Gesetz tatsächlich in Kraft tritt und wann.
Vielen Dank im Voraus!
Ulla Wolters
Sehr geehrte Frau Wolters,
richtig ist folgendes: Zum Jahresende läuft die sogenannte 58er-Regelung aus.
Diese Regelung bewirkt nicht die Zwangsverrentung mit Abschlägen. Sie bewirkt vielmehr genau das Gegenteil. Sie schützt Sie einerseits vor einer vorzeitigen Verrentung mit Abschlägen, andererseits führt sie aber auch dazu, dass Sie von der Arbeitsagentur keinerlei Angebote für Stellen oder Weiterbildungen mehr erhalten. Wenn Sie im Dezember 58 Jahre alt werden, können Sie diese Regelung noch freiwillig in Anspruch nehmen. Sie werden davon dann bis zu Ihrer Rente profitieren können.
Entschliessen Sie sich, die Regelung nicht in Anspruch nehmen, resultiert daraus jedoch auch keine unmittelbare Zwangsverrentung mit Abschlägen. Dies würde frühestens nach Vollendung Ihres 63. Lebensjahres geschehen. Die große Koalition hat angekündigt, möglicherweise Regelungen in Kraft zu setzen, damit dies überhaupt nicht geschieht. Wir Grüne fordern solche Regelungen bereits seit einiger Zeit ein und üben dahingehend Druck auf die große Koalition aus. Wir hoffen, dass entsprechende gesetzliche Regelungen demnächst im Bundestag verabschiedet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck