Frage an Volker Beck von Ursula N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck,
mit großem Interesse hatte ich Ihren seinerzeitigen Einsatz in Russland verfolgt, wo sie sich für das Recht auf Demonstration und freie Meinungsäußerung einsetzten (bitte korrigieren Sie mich, wenn ich hier evtl. einen falschen Konsens schildere).
Wie Ihnen möglicherweise bekannt ist, wurde eine für den 11.09.07 in Brüssel geplante Kundgebung gegen die Islamisierung Europas zum Erhalt der europäisch/christlichen Werte mit Gedenkminute für die Opfer des 11.09.01 von dem sozialistischen Bürgermeister Herrn Thielemanns verboten. Herr Thielemanns argumentierte, dass die in Brüssel lebenden Moslems sich hieran stören könnten und die Sicherheit somit möglicherweise nicht gewährleistet werden kann. Eine politisch schlüssige Entscheidung, wirft man einen Blick auf die Zusammensetzung des Brüsseler Stadtrates.
Ich möchte betonen, dass zu dieser Kundgebung Menschen aller Rassen, Nationen und auch Religionen etc. eingeladen waren und einige Zehntausend sich hierzu angemeldet waren. Es wurde des Weiteren strikt hervorgehoben, dass wie auch immer radikale oder rechtspopulistische Äußerungen sowie Teilnahme solcher Gruppierungen ausgeschlossen sind. Ebenso waren bereits Absprachen mit den Brüsseler Sicherheitskräften getroffen wurden sowie der Weg der Kundgebung festgelegt worden.
Können Sie mir bitte sagen, wie ein solches Verbot mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Demonstrationen in Europa konform geht? Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Massenproteste in der Türkei, wo Großteile der Bevölkerung ebenfalls eine Islamisierung ihrer Heimat befürchten. Ist es möglich, dass in Istanbul und Izmir mehr Redefreiheit als in Brüssel existiert?
Ihrer Nachricht sehe ich gerne entgegen.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Ursula Nurkowski
Sehr geehrte Frau Nurkowski,
der Bürgermeister von Brüssel, Freddy Thielmans, hat eine ausführliche Erklärung zu den Hintergründen des Demonstrationsverbotes abgegeben (nachzulesen im belgischen Standaard und auch in der deutschen Übersetzung auf einigen Seiten im Internet). Die Begründung des Verbotes ist für uns durchaus nachvollziehbar und entspricht auch der aktuellen belgischen Gesetzgebung. Das Verbot erfolgte nicht, weil sich in Brüssel lebende Muslime an der Demonstration stören könnten.
Die Aussagen der Organisatoren der Demonstration teilen wir nicht. Aber: Auch Wirrköpfe sind Grundrechtsträger. Ein automatisches Verbot von Demonstrationen gibt es weder in Belgien oder Deutschland. Die Begründung von Herrn Thielmans können wir aber nachvollziehen. Den Organisatoren bleibt der Weg einer Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen.
Übrigens, auch wenn es mit dem Recht auf Demonstration nichts zu tun hat: An der trotz des Verbotes am 11. September stattgefundenen Kundgebung waren auch Rechtsextreme beteiligt
Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck