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Frage von Alfons S. •

Frage an Volker Beck von Alfons S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Beck,

der Bundesfinanzhof hat heute die Einbeziehung der Eingetragenen Lebenspartner in die Erbschaftssteuerregelung von einer Änderung des Steuerrechtes durch den Gesetzgeber abhängig gemacht.

„Die Benachteiligung ist bislang massiv. Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt. Sie fallen in die Steuerklasse III und unterliegen somit dem höchsten Steuersatz. Ihr allgemeiner Freibetrag beläuft sich nicht auf 307.000 € wie der für Ehegatten, sondern nur auf 5.200 €! Sie erhalten auch keinen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag, während Ehegatten ein solcher in Höhe von 256.000 € zusteht. Im Todesfall wird so gemeinsam geschaffenes und erarbeitetes Vermögen durch die Steuer zerschlagen.“ (LSVD)

Der LSVD hat zudem darauf hingewiesen, dass mit der neuen Erbschaftssteuerreform sich die Benachteiligung für Lebenspartner noch verschärft, wenn künftig auch Immobilienvermögen wie Geldvermögen versteuert werden müssen, ohne dass eine Gleichstellung der Lebenspartner mit der Ehe stattfindet.

http://typo3.lsvd.de/336.0.html?&cHash=9bbe8878bf&tx_ttnews[backPid]=221&tx_ttnews[tt_news]=5648

Wie ist Ihre Haltung zur Gleichstellung der Lebenspartner mit der Ehe?
Können Sie versprechen keiner Reform der Erbschaftssteuer zuzustimmen, die nicht endlich die Gleichstellung der Lebenspartner mit den Ehegatten bringt?

Mit freundlichen Grüßen

Alfons Schmitz

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schmitz,

nach einer zuletzt ablehnenden Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist beim Thema Erbschaftssteuer in der Eingetragenen Lebenspartnerschaft der Gesetzgeber gefragt:

Bei der Erbschaftssteuerreform müssen Lebenspartner endlich Ehegatten gegenüber gleichgestellt werden. Alles andere als Gleichberechtigung ist erneute Diskriminierung! Der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft ( http://dip.bundestag.de/btd/16/034/1603423.pdf ) liegt gegenwärtig in den Ausschüssen des Bundestages.

Die Stellung der Ehegatten beim Erbschaftssteuerrecht beruht auf der Pflicht zum ehelichen Unterhalt und dem ehelichen Güterstand. Die Unterhaltsverpflichtungen und die güterstandsrechtlichen Regelungen sind in der Lebenspartnerschaft die gleichen wie in der Ehe. Deshalb ist offen, ob das Bundesverfassungsgericht dem Bundesfinanzhof in seiner Argumentation folgt.

Der Gesetzgeber kann nicht vom Bürger einerseits verlangen nicht aufgrund der sexuellen Identität zu diskriminieren und andererseits selbst homosexuelle Partnerschaften per Gesetz weiter benachteiligen. Wenn der Gesetzgeber für Lebenspartner nichts macht, verschärft sich durch die anstehende Reform voraussichtlich die Benachteiligung. Die Erbschaftssteuerlast wird sich bei Immobilienvermögen noch erhöhen. Die Koalition plant als Ausgleich zur vollen Gleichstellung von Immobilien- und Geldvermögen Presseberichten zufolge, die Freibeträge für Ehegatten und Verwandte deutlich zu erhöhen. Wenn aber Eingetragene Lebenspartnerschaften erneut nicht gleichgestellt werden, wird deren Benachteiligung durch die Reform nochmals verschärft.

Die SPD kann diese Schlechterstellung verhindern: Sie darf keiner Reform zustimmen, die nicht der Diskriminierung der Lesben und Schwulen ein Ende bereitet! Sollte die SPD hier keine Gleichstellung in der Koalition durchsetzen, wird das für sie bitter werden. Die Lesben und Schwulen werden nicht akzeptieren, dass die Koalition ihre Situation noch verschlimmert, obwohl es im Parlament eine politische Mehrheit für die Gleichstellung gibt.

Die Benachteiligung ist bislang schon massiv. Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt. Sie fallen in die Steuerklasse III und unterliegen somit dem höchsten Steuersatz. Ihr allgemeiner Freibetrag beläuft sich nicht auf 307.000 € wie der für Ehegatten, sondern nur auf 5.200 €! Sie erhalten auch keinen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag, während Ehegatten ein solcher in Höhe von 256.000 € zusteht. Im Todesfall wird so gemeinsam geschaffenes und erarbeitetes Vermögen durch die Steuer zerschlagen.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Beck