Frage an Volker Beck von Eva von B. bezüglich Familie
Steuerrechtliche Gleichstellung von eingetragenene Lebenspartnerschaften
Sehr geehrter Herr Beck,
in der Bundestagsdebatte vom 21.6.07 zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Erschaftssteuerrecht haben Sie sinngemäß gesagt, wenn die Abstimmung in der Koalition frei gegeben würde, bekäme sie eine Mehrheit. Wir sind durch die Ungleichbehandlung massiv benachteiligt und setzen unsere Hoffnung auf eine entsprechende Gesetzesänderung. Könnten Sie als parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen nicht für eine solche Freigabe der Abstimmung werben? Etwa dieselbe Frage haben wir übrigens "unseren" Abgeordneten in Darmstadt, Zypries und Storm, gestellt.
Eva von Blanc Helga Wolf
Sehr geehrte Frau von Blanc,
nach einer heutigen - ablehnenden - Entscheidung des Bundesfinanzhofes zur Erbschaftssteuer in der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist jetzt in der Tat der Gesetzgeber gefragt:
Bei der Erbschaftssteuerreform müssen Lebenspartner endlich Ehegatten gegenüber gleichgestellt werden. Alles andere als Gleichberechtigung ist erneute Diskriminierung. Unser Gesetzentwurf zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft liegt in den Ausschüssen des Bundestages.
Die Stellung der Ehegatten beim Erbschaftssteuerrecht beruht auf der Pflicht zum ehelichen Unterhalt und dem ehelichen Güterstand. Die Unterhaltsverpflichtungen und die güterstandsrechtlichen Regelungen sind in der Lebenspartnerschaft die gleichen wie in der Ehe. Deshalb ist offen, ob das Bundesverfassungsgericht dem Bundesfinanzhof folgt.
Der Gesetzgeber kann nicht vom Bürger einerseits verlangen nicht aufgrund der sexuellen Identität zu diskriminieren und andererseits selbst homosexuelle Partnerschaften per Gesetz weiter benachteiligen. Wenn der Gesetzgeber für Lebenspartner nichts macht, verschärft sich durch die anstehende Reform voraussichtlich die Benachteiligung. Die Erbschaftssteuerlast wird sich bei Immobilienvermögen noch erhöhen.
Die Koalition plant als Ausgleich zur vollen Gleichstellung von Immobilien- und Geldvermögen Presseberichten zufolge, die Freibeträge für Ehegatten und Verwandte deutlich zu erhöhen. Wenn aber Eingetragene Lebenspartnerschaften erneut nicht gleichgestellt werden, wird deren Benachteiligung nochmals verschärft.
Die SPD darf keiner Reform zustimmen, die nicht der Diskriminierung der Lesben und Schwulen ein Ende bereitet. Sollte die SPD hier keine Gleichstellung in der Koalition durchsetzen, wird das für sie bitter werden. Die Lesben und Schwulen werden nicht akzeptieren, dass die Koalition ihre Situation noch verschlimmert, obwohl es im Parlament eine politische Mehrheit für die Gleichstellung gibt.
Die Benachteiligung ist bislang massiv. Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt. Sie fallen in die Steuerklasse III und unterliegen somit dem höchsten Steuersatz.
Ihr allgemeiner Freibetrag beläuft sich nicht auf 307.000 Euro wie der für Ehegatten, sondern nur auf 5.200 Euro. Sie erhalten auch keinen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag, während Ehegatten ein solcher in Höhe von 256.000 Euro zusteht. Im Todesfall wird so gemeinsam geschaffenes und erarbeitetes Vermögen durch die Steuer zerschlagen.
Selbstverständlich werbe ich dafür, dass die politische Mehrheit für die Gleichstellung bei der Erbschaftssteuer im Deutschen Bundestag sich realisiert. Ich habe deshalb auch die Forderung nach Freigabe der Abstimmung erhoben. Allerdings liegt diese Entscheidung bei der Koalition.
Wenn Sie selbst auch etwas tun wollen, unterstützen Sie die überparteiliche Kampagne des LSVD ( http://typo3.lsvd.de/805.0.html ) durch ihre Mitgliedschaft ( http://typo3.lsvd.de/104.0.html ).
Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck