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Volker Beck
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Frage von adolf s. •

Frage an Volker Beck von adolf s. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ihr zweimaliger Besuch in Moskau, mit dem Ziel, die Schwulenszene in Moskau entsprechend zu beeinflußen, ist durch die Bundestagsverwaltung finanziert worden, nachdem Sie Ihre Reisen als im Dienste der Menschenrechte deklariert haben. Bekanntermaßen denkt man in Rußland über die Homosexualität, insbesondere aber über den Versuch das radikal in der Öffentlichkeit in Rußland durchzusetzen, ganz anders als hier bei uns im dekadenten Westen.

Ist es nach Ihrem Verständnis legitim Mittel des Steuerzahlers in Anspruch zu nehmen, für eine ganz und gar privat-persönliche Ambition, nämlich den Schwulen und Lesben in Moskau auf die Beine zu helfen. Ihre privat-persönliche Lebensweise in Ehren, aber was haben sie in Moskau verloren, bzw. was bewegt Sie gerade in Rußland, einem Land dass auf der einen Seite einem abgrundtief moralisch verwerflichem Luxusleben (gerade in Moskau) und Sexismus frönt, und im Land herrscht bitterste Armut aber auf der anderen Seite eben einen orthodox streng religiösen Lebensstil pflegt. Hat letzteres etwas mit der Verletzung von Menschenrechten zu tun ? Und wenn ja, warum müßen ausgerechnet wir Deutschen diese Pseudorechte dort durchsetzen wollen ?

Ich verweise auch auf eine Ihnen zugesandte Abhandlung über Homosexualität.
Adolf Schmitz

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schmitz,

bei den von Ihnen angesprochenen Reisen handelte es sich jeweils um Dienstreisen, genehmigt vom Präsidenten des Deutschen Bundestages, Herrn Lammert (CDU). Herr Beck hat diese in seiner Funktion als Mitglied des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages wahrgenommen. Grundsätzlich erwägt Herr Beck dann eine Teilnahme an Veranstaltungen im Ausland, wenn er von den Organisatoren einer solchen Veranstaltung eingeladen wird.

Bei den Besuchen in Moskau ging es nicht darum "Schwulen und Lesben auf die Beine zu helfen", sondern um politische Unterstützung bei der Durchsetzung eines zentralen Grundrechtes von allen Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, nämlich der Versammlungsfreiheit.

Deutschland als auch die osteuropäischen Staaten haben schließlich die Europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben und ratifiziert und sind verpflichtet, die Menschenrechte ihrer Bürgerinnen und Bürger zu beachten, dazu gehört insbesondere auch die Versammlungsfreiheit. Herr Beck sieht es als selbstverständlich und als seine Pflicht an, in seiner Funktion als menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Die Grünen nicht nur für die Menschenrechte vor seiner Haustür sondern weltweit einzutreten und gegebenenfalls dort auch Flagge zu zeigen.

Sollten Sie mehr Interesse am Thema "Versammlungsfreiheit in Osteuropa" haben, lege ich Ihnen wärmstens Herrn Becks Bundestagsrede ans Herz:
http://www.gruene-bundestag.de/cms/bundestagsreden/dok/184/184498.volker_beck_meinungs_und_versammlungsfre.htm

Da die Formulierung ihrer Fragestellung zeigt, dass Ihr Begriff von Menschenrechten etwas verkürzt ist ("Pseudorechte"), werden Sie sicher mit Gewinn das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Republik Polen lesen.
http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&documentId=816493&portal=hbkm&source=externalbydocnumber&table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649

Damals war die Versammlung rechtswidrigerweise vom Warschauer Bürgermeister verboten worden. Auch an dieser Veranstaltung hat Herr Beck teilgenommen.

Viel Spaß beim Lesen.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck