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Volker Beck
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Frage von Peter Maria H. •

Frage an Volker Beck von Peter Maria H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sie haben Kardinal Lehmann widersprochen:
"or dem Hintergrund des Streits um den Bau einer Kölner Großmoschee ist die Debatte über die Integration des Islam neu entbrannt. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Mainzer Kardinal Karl Lehmann, und der CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sprachen sich am Donnerstag gegen die rechtliche
Gleichstellung christlicher und nichtchristlicher Religionsgemeinschaften in Deutschland aus. Dem widersprach der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck. Er betonte, der Staat müsse «allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften neutral und tolerant gegenüberstehen»."
Wie kommen Sie dazu?
Was wollen sie mit dem Islam in Deutschland machen?

Peter Maria Henning

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Peter Maria Henning,

in der Tat habe ich zu Herrn Lehmanns Äußerungen dies gesagt:

"Kardinal Lehmann irrt, wenn er aus der der unzweifelhaft christlichen Prägung Europas bzw. Deutschlands die rechtliche Diskriminierung anderer Religionsgemeinschaften schlussfolgert.

Die rechtliche Gleichstellung des Islam ist letztlich ein Gebot des Grundgesetzes.

So folgt aus Art.4 GG nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass sich der der Staat als "Heimstatt aller Bürger" verstehen, unabhängig von ihrem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis. Der Staat darf sich daher nicht mit einem bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis identifizieren, sondern muss allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften neutral und tolerant gegenüberstehen. Diese Neutralität ist nicht zu verwechseln mit Laizismus.

Die katholische Kirche war in dieser Frage schon mal weiter: So hat die deutsche Kommission Justitia et Pax anlässlich des 40.Jahrestags der Vatikanischen Konzilserklärung „Dignitatis Humanae" die rechtliche Gleichstellung des Islam in Deutschland angemahnt und Deutschland kritisiert, weil es insofern die Religionsfreiheit nicht „konsequent" verwirkliche.
Es ist daher zu wünschen, dass auf dem Islamgipfel der Bundesregierung ein konkreter Fahrplan für die rechtliche Gleichstellung des Islam erstellt wird."

Eine Vereinbarung zwischen Staat und Verbänden über die Errichtung einer repräsentativen Vertretung aller Muslime in Deutschland sollte Ergebnis der Islamkonferenz sein. In einem Diskussionspapier habe ich bereits im September 2006 dargelegt, warum und wie man im Rahmen dieses Prozesses darauf achten sollte, gemäßigte Kräfte des Islam zu stärken." sein.
http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=489&Itemid=106"

Im April diesen Jahres habe ich die hier beschriebene Position zusammengefasst und aktualisiert:

Fahrplan zur Integration

Für die rechtliche Gleichstellung des Islam braucht es einen Gesamtverband, der alle Muslime in Deutschland vertritt. DerStaat sollte dabei Geburtshilfe leisten.

Dort können Sie u.a. nachlesen:
"Es gibt genügend Gründe, die religionsrechtliche Gleichstellung nicht naiv anzugehen, sondern genau hinzuschauen: In Deutschland gibt es fundamentalistische Strömungen, denen immerhin über 32.000 der geschätzten 3 Millionen Muslime zuzurechnen sind. Sie dürfen nicht auch noch überproportionalen Einfluss auf die Vertretung der Muslime bekommen. ...Der Staat sollte dabei Hilfestellung leisten, indem er muslimischen Verbänden hilft, die Voraussetzung unseres Religionsverfassungsrechtes zu erfüllen, ohne bei diesen Voraussetzungen jedoch Rabatt zu gewähren. .... Die Integration des Islam in unser verfassungsrechtliches System ist eine Chance für die Integrationspolitik - und ein Zeichen für die Wertschätzung, die wir anderen Kulturen entgegenbringen. Es wird Zeit, den Muslimen diese Wertschätzung entgegenzubringen - zu den gleichen Bedingungen wie für andere Minderheiten auch."

http://www.taz.de/index.php?id=archiv&dig=2007/04/16/a0151

Mit freundlichen Grüßen
Volker Beck