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Volker Beck
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Frage von André F. •

Frage an Volker Beck von André F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lieber Volker Beck,

vor kurzem habe ich den Film Cruel And Unusual gesehen, der sich mit der Situation von transsexuellen Personen in US-amerikanischen Gefängnissen auseinandersetzt.
Hier wurde deutlich, dass auf die Bedürfnisse und die Würde dieser Personen nur unzureichend eingegangen wird und sie im hohen Maße Opfer von Vergewaltigungen werden.

Im Rahmen dessen stellte sich für mich die Frage, wie die Situation von transsexuellen Personen in deutschen Gefängnissen geregelt ist.

Gibt es entsprechende Richtlinien wie mit diesen Menschen umzugehen ist um Ihre Würde zu waren? Landen transsexuelle Frauen im Körper eines Mannes in Männer- oder Frauengefängnissen? Ist ihre Versorgung mit Medikamenten (Hormonen) sichergestellt, die es Ihnen erlaubt, ihrer sexuellen Identität gemäß zu leben?

Ich hoffe das Sie mir hierzu nähere Auskünfte geben können.

Viele Grüße
André

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Freese,

die Ausgestaltung des Strafvollzugs liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer, so dass wir hier leider keinen Überblick zur Praxis gegenüber transsexuellen Inhaftierten in Einzelfall haben. Bekannt ist hier nur eine negative Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Berlin von 2002. Ein Untersuchungshäftling, der sich als Frau fühlte, sich entsprechend kleidete und auftrat und sich im Verfahren der Vornamensänderung im Sinne des Transsexuellengesetzes befand, hatte die Verlegung in das Frauengefängnis beantragt. Das Landgericht Berlin hatte diesem Antrag stattgegeben, wogegen die Justizverwaltung Beschwerde einlegte. Der Berliner Verfassungsgerichtshof verneinte am Ende einen Anspruch auf Verlegung und begründete dies unter anderem mit Sicherheitsbedenken. Die Menschenwürde sei in der Männeranstalt nicht verletzt. Die Anstalt nehme auf die Transsexualität des Beschwerdeführers Rücksicht und unterstütze ihn bei der Bewältigung der Haftprobleme auch im Zusammenhang mit der Transsexualität (Urteil vom 31.10.2002, Az. 66/02, 66 A/02).

Mit freundlichen Grüßen
Volker Beck