Frage an Volker Beck von karsten n. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
sehr geehrter herr beck
ich habe die antworten ihres büros hier gelesen und frage mich derzeit einfach, wie das überreichen einer petition einer moskauer organisiation an deren staatswesen (und hierbei ist es mir egal ob es sich um eine petion für schwule oder sonst etwas handelt) eine vom bundestag genehmigte dienstreise handeln kann.
welche interessen stehen da dahinter, dass dies in zeiten knapper kassen und hatzIV vom bundestag gezahlt wird?
da hätte ich gerne eine begründung.
desweiteren hätte ich gerne gewusst, ob sie erste klasse geflogen sind, der dalai lama z.b. reist grundätzlich zweiter klasse.
Sehr geehrter Herr Neumann,
die Reise nach Moskau war eine von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) genehmigte Dienstreise des Abgeordneten Beck in seiner Funktion als Mitglied des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages. Die von der Moskauer Polizei und der Anti-Terror-Einheit verhinderte Übergabe der Petition an das Bürgermeisteramt war nur ein kleiner Teil dieser Reise. Weitere Termine wurden im Außenministerium der russischen Föderation, in der Staatsduma, mit dem Menschenrechtsbeauftragten der russischen Föderation, sowie mit der Partnerorganisation der Stiftung Erinnerung, Versöhnung und Zusammenarbeit wahrgenommen. Ebenso hat Herr Beck an der Konferenz des „Moscow Pride“ teilgenommen. Bei genehmigten Dienstreisen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gibt es grundsätzlich keine Genehmigung für die Erste Klasse.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck