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Volker Beck
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Frage von Michel D. •

Frage an Volker Beck von Michel D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Beck,

ich habe zwei Fragen an Sie. Erstens: Wie stehen Sie dem Thema "Online-Durchsuchungen über das Internet" gegenüber?

Zweitens: Wie ist Ihre Position in der Debatte um ein Verbot der sog. "Killerspiele"?

Da es weder in meinem Heimatwahlkreis (Oberbergischer Kreis) noch an meinem Wohnort (Bonn-Kessenich) einen Abgeordneten der Grünen gibt richte ich diese Fragen hilfsweise an Sie und hoffe trotzdem auf eine Antwort, oder aber auf eine Weiterleitung an einen Ihrer Meinung nach geeigneteren Ansprechpartner Ihrer Partei.

Vielen Dank und freundliche Grüße,

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Antwort von Herrn Beck:

zur Online Untersuchung:
Für das Ausspähen privater Computer gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage, wie kürzlich auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Wir meinen: Es gibt aber auch kein Bedürfnis für einen solchen "Bundestrojaner". Die derzeitigen Eingriffsbefugnisse der Ermittlungsbehörden reichen zur Bekämpfung der Kriminalität aus. Wir warnen auch davor, ein Gesetz im Schweinsgalopp und mit der Mehrheit der großen Koalition einfach durch den Bundestag zu jagen. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass für andere heimliche Ermittlungsmethoden hohe gesetzliche Hürden gelten. Wie beim Großen Lauschangriff und bei der Telefonüberwachung muss die Privat- und Intimsphäre besonders geschützt werden. Darüber darf man nicht noch einmal hinweggehen. Beim Zugriff auf PCs, die sich in Wohnungen befinden, handelt es sich um ein Eindringen in die durch Art. 13 GG geschützte Wohnung. Die verfassungsrechtlichen Schwellen, die dies rechtfertigen könnten, liegen sehr hoch. Wie hier der hinreichende Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung gewährleistet werden kann, ist sehr fraglich. Es spricht viel dafür, dass dies nicht möglich ist.

zu den Killerspielen:
Ich halte ein strafrechtliches Verbot hier für zu kurzsichtig und für zwecklos. Das ist übrigens auch ein Resultat der vor geraumer Zeit von der grünen Fraktion durchgeführten Fachanhörung zu dem Thema. Da war man sich einig, dass ein Verbot sogenannter Killerspiele falsch ist und dem Medium Computerspiele nicht gerecht wird – wer über ein Verbot nachdenkt, muss dann konsequenterweise die gleichen Kriterien an Bücher und Filme anlegen. (vgl. auch: http://www.gruene-bundestag.de/cms/kultur_medien/dok/158/158706.computerspiele_was_wird_hier_gespielt.htm ) .

Entscheidend ist – auch nach Meinung der Fachleute - , dass Erziehungsberechtigte Verantwortung übernehmen und hinschauen, was und wie Kinder Medien konsumieren. Eine *Förderung von Computerspielen *– sei es durch Gütesiegel oder finanzielle Mittel – wäre wünschenswert.

Zwecklos ist ein strafrechtliches Verbot, weil es unproblematisch ist, sich im Internet solche Spiele herunterzuladen. Und außerdem: Ich befürchte, dass Jugendliche von Verbotenem eher angelockt als abgeschreckt werden.