Frage an Volker Beck von Klaus M. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Volker Beck!
In der neuen Verordnung für die Gastronomie,durch das Ordnungsamt Köln, wird eine einheitliche Tisch und Stuhl Bestimmung gefordert. Somit wird eine alte Kultur und Farbenpracht in der Außengastronomie verboten die allein aus traditioneller Betrachtung die Stadt und Landbilder geprägt haben. Wie Sie sicher auch wissen hat in Uniformen noch nie Intelligenz gesteckt. Wie also kommt ein Beamter auf die Idee jetzt einheitliche Stühle,Tische,Markisen,Schirme usw. zu fordern ,bei der jegliche Geselligkeit abhanden kommt? Wie weit will man eigentlich den Bürger noch gängeln,als wäre er zu blöde selbst für sich in Anspruch zu nehmen das er seine Gestaltung mit gemischtem Utensil versieht? Ein Franzose würde sich solch eine Gängelung nicht gefallen lassen,er ginge auf die Straße. Bei uns duckt sich der Bürger sofort und lässt sich einschüchtern von einer vertrottelten Reglementierung die sich irgend ein eifriger Beamter...(woher eigentlich...aus dem Gesäß?...also die Verwechslung mit dem Kopf ...also der Kopf kanns beim besten Willen nicht gewesen sein)... hat einfallen lassen denn sonst ist es mir nicht erklärbar. Sie selbst müssen doch wissen,wie es ist auf die Straße zu gehen,wie unlängst bildlich zu sehen... :-) meine frage also: Wie begegnen wir Bürger solchen Verordnungen und Verboten ???
Lassen sie sich herzlich Grüßen.
Klaus Meyer Köln.
Grundsätzlich steht Betroffenen gegen Verwaltungsakte der Verwaltung Widerspruch und ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht offen. Bei dem von Ihnen angesprochenen Punkt geht es um eine Gestaltungssatzung der Stadt Köln für bestimmte Bereiche in der Stadt (Heumarkt, Altstadt; in Planung wohl auch für die Ringe,), in der für die Außengastronomie Vorgaben getroffen werden. Diese Vorgaben können durchaus sinnvoll sein, z.B. unter ästhetischen aber auch unter qualitativen Gesichtspunkten. Sollten Sie detaillierte Fragen hierzu haben, wenden Sie sich doch bitte an die Kölner Ratsfraktion der Grünen, Tel.: 0221 - 221 - 2 59 19.