Frage an Volker Beck von Josef H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Konkret:
ein Passagierflugzeug ist vom Flughafen München-Erding entführt mit der Absicht es in die voll besetzte Allianzarena zu stürzen.
Was hat wer konkret zu veranlassen?
Ihre Fragestellung lässt die näheren Umstände und die Informationslage außer acht. Grundsätzlich lässt sich dennoch sagen: Die Luftsicherung würde unverzüglich die Bundeswehr alarmieren, deren Jagdgeschwader (sog. "Alarmrotten") würden innerhalb weniger Minuten aufsteigen und gemäß der geltenden Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes (siehe: § 14 (1) Zur Verhinderung des Eintritts eines besonders schweren Unglücksfalles dürfen die Streitkräfte im Luftraum Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben. (2) Von mehreren möglichen Maßnahmen ist diejenige auszuwählen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Die Maßnahme darf nur so lange und so weit durchgeführt werden, wie ihr Zweck es erfordert. Sie darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.) alle möglichen Maßnahmen - bis auf den gezielten Abschuss - ergreifen. Da die Allianz-Arena aber nur wenige Kilometer vom FJS-Flughafen in München entfernt liegt, habe ich allerdings erhebliche Zweifel, ob überhaupt irgendeine Maßnahme tauglich wäre, um diesen Absturz zu verhindern. Selbst die von Innenminister Schäuble favorisierte "Abschuß-Lösung" würde vermutlich hier aus zeitlichen Gründen scheitern. Deshalb müssen alle Anstrengungen darauf gerichtet sein, bereits am Boden durch entsprechende Kontrollen die Voraussetzungen für ein solches kapern eines Flugzeuges auszuschließen.