Frage an Volker Beck von Claudius T. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Herr Ostendorff habe ich folgende Frage gestellt:
"In ihrem Pakt für faire Tierhaltung schreiben Sie:
"Der respektvolle und ruhige Umgang mit Tieren darf nicht aufgrund von Zeitdruck im Betriebsablauf unter die Räder kommen. Um Fehler etwa bei der Betäubung und dem Entbluten zu vermeiden, bedarf es gleichermaßen besserer gesetzlicher Vorschriften, die wirksam vollzogen werden.
Wer gegen Tierschutzbestimmungen beim Transport oder bei der Schlachtung verstößt, darf nicht länger auf einen laschen Vollzug hoffen. Mehr Personal und regelmäßigere Kontrollen müssen sicherstellen, dass bisherige Anforderungen an Tiertransporte, an das Verladen und Betäuben von Tieren vor der Schlachtung in jedem Fall eingehalten werden."
Das ist sehr zu begrüßen. Setzen Sie sich dafür ein, endlich die Ausnahmeregelung im § 4 a Tierschutzgesetz für Religionsgemeinschaften zu streichen oder wie wollen Sie das betäubungslose Schlachten & Ausbluten unterbinden? Tierschutz muss über den mittelalterlichen Glaubensvorstellungen stehen! Wir sind hier in Deutschland.
Vegane Grüße
Claudius Tretmann
Sehr geehrter Herr Tretmann,
ich halte § 4a des Tierschutzgesetzes für einen vernünftigen und verfassungskonformen Ausgleich zwischen Tierschutz und Religionsfreiheit. Ich hoffe, dass der Pakt für faire Tierhaltung auch so zu verstehen ist. Allerdings habe ich diesem Beschluss in der Fraktion nicht zugestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Beck