Frage an Volker Beck von Hartmut Georg M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Beck,
das sogenannte Schutzalter liegt in Deutschland bei mindestens 14 Jahren. Hierzu sende ich Ihnen diesen Link mit: https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Schutzalter_14_Jahre
Wie kann es dann sein, dass Herr Justizminister Maas ein Gesetz gegen Kinderehen andeutet und diese Aussage laut diesem Bericht zurück nahm? : http://www.bild.de/politik/inland/heiko-maas/proteststurm-kinderehe-48513366.bild.html
Ich sehe es so: wenn jemand mit einer Minderjährigen aus dem Ausland zuzieht, müsste trotzdem deutsches Recht angewandt werden. Sehen das Juristen und Politiker anders? Warum? Gilt der Gleichheitsgrundsatz hierzulande nicht mehr? Ist es nicht so, dass nur 18 Jahre alte Menschen heiraten dürfen oder 16-18 Jahre alte Menschen mit Zustimmung von mindestens einem Elternteil? Also Deutsche ggf. einsperren und bei muslimischen Zuwanderern wegsehen?
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Georg Mayer
Sehr geehrter Herr Mayer,
entschuldigen Sie bitte die sehr späte Antwort auf Ihre Frage. Kinderehen lehnt Herr Beck generell ab, in Deutschland sind sie aus gutem Grund nicht schließbar. Bei der Aufhebung im Ausland geschlossener Ehen mit Minderjährigen ist stets darauf zu achten, dass die oder der Minderjährige infolge der Aufhebung keine Nachteile erleidet, z.b. im Bereich der Unterhaltsleistungen. Damit wäre dem Kindeswohl nicht gedient.
Mit freundlichen Grüßen
Team Beck