Frage an Volker Beck von Ines E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Es war und ist ein grundlegender politischer Fehler, Religionsunterricht in der Schule konfessionsgebunden zu realisieren, er müsste über alle Konfessionen, Zusammenhänge und Unterschiede, informierenn. Aber wer beendet Fehler und Folgen? Wann? Können Sie und Ihre Partei das leisten?
Kultureller Bildungsarbeit mit Kindern aus bildungsfernen Familien unterschiedlichster Kulturen in sozialen Brennpunkten wird in Berlin sogar eine Festbetragsfinanzierung in Höhe des Kulturellen Existenzminimums (Minimum an sozialer und Planungssicherheit) verweigert. Kinder und Sozialarbeiter fragen: "Wann kommt Ihr wieder?" Wir sehen sie ratlos an. Aber wer beendet Fehler und Folgen? Wann? Können Sie und Ihre Partei das leisten?
Sehr geehrte Frau Eck,
vielen Dank für Ihre Frage zum Religionsunterricht. Hierzu möchte wir Sie gerne auf folgendes Interview mit NRW-Schulministerin Löhrmann hinweisen: http://www.deutschlandfunk.de/erklaerung-zum-religionsunterricht-ein-friedensstiftendes.680.de.html?dram:article_id=355770
In Berlin ist der Religionsunterricht nach § 13 Berliner Schulgesetz Sache der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Für Berlin gilt anderes als in NRW die Bremer Klausel. Sie besagt, dass Art. 7 Abs. 3 GG keine Anwendung in einem Land findet, in dem am 1. Januar 1949 eine andere Regelung galt.
Zur Frage bzgl. kultureller Bildungsarbeit in Berlin möchten wir Sie als von Herrn Beck, der Kölner Abgeordneter ist, gerne an unsere Grünen Kolleg*innen in der Berliner Landespolitik verweisen, die Ihnen hier sicherlich besser helfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Team Volker Beck