Frage an Volker Beck von Michael F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck,
vielen herzlichen Dank für Ihre rasche Beantwortung meiner Frage sowie der hilfreichen Hinweise.
Ich bedaure meine Frage zu allgemein gestellt habe, und möchte ich sie hiermit spezifizieren, da es mir um Ihre Meinung als Paramentarier geht.
Meine Frage: Handelt es sich bei der überwiegenden Mehrzahl der Menschen, den sicherlich bedauernswerten Flüchtlingen, um solche, die aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat kommen? Ist es in Folge der Einreise dieser Menschen, unbenommen verständlicher humanitärer Aspekte
,-----IHRER MEINUNG NACH ALS MITGLIED DES DEUTSCHEN BUNDESTAGS,----
nicht zur Verletzung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 16a gekommen?
Mit Dan und freundlichen Grüßen
Michael B. Flöter
Sehr geehrter Herr Flöter,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Artikel 16a wurde offensichtlich nicht verletzt. Wir verweisen nochmals auf unsere Antwort vom 03.02.2016 und den dort verlinkten Beitrag von B. und M. im Verfassungsblog.
Alaaf!
Team Volker Beck