Frage an Volker Beck von Erich H. bezüglich Soziale Sicherung
Werter Herr Beck,
vor den Bundestagswahlen hatten viele die Hoffnung, dass die Grünen fast 20% der Stimmen erhalten. Dann kamen die Zeitungsberichte über Sie und Herrn Trittin in Verbindung mit den Pädophilen.
Warum haben Sie es nie dementiert?
Was hat sie damals bewogen, eine verantwortungsvolle Position bei den Pädophilen zu bekleiden?
Warum haben Sie nie die logischen Konsequenzen gezogen und Ihre Tätigkeit im Bundestag aufgegeben?
Hängt es damit zusammen, das Sie nie eine Ausbildung oder Studium geschafft haben?
Mit freundlichen Grüßen
e. Humplik
Sehr geehrter Herr Humplig,
vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie von falschen Tatsachen ausgehen. Herr Beck hat zu keinem Zeitpunkt eine "verantwortungsvolle Position" in derartigen Gruppen inne gehabt. Das Gegenteil ist der Fall. Wir verweisen Sie auf die Entscheidung des Berliner Landgerichts gegen Alexander Dobrindt (Siehe http://www.derwesten.de/politik/dobrindt-darf-beck-nicht-chef-von-paedophilen-ag-nennen-id8611699.html ). Außerdem verweisen wir Sie auf den Zwischenbericht von Prof. Franz Walter, der die Grüne Geschichte zu diesem Punkt aufarbeitet und angesichts Ihres mangelhaften Wissens sicher hilfreich ist (Siehe http://www.gruene.de/presse/zwischenbericht-der-eigenen-geschichte-offensiv-stellen.html )
Herr Beck hat nie geleugnet, dass er einmal die Auffassung geteilt hatte, man könne zwischen "einvernehmlichen" und angeblich "nicht schädigenden" Sexualkontakten auf der einen und sexuellem Missbrauch auf der anderen Seite unterscheiden. Das war damals wie heute falsch und muss für Opfer sexuellen Missbrauchs schrecklich klingen. In einem Kommentar in der Tageszeitung (taz) schrieb Herr Beck bereits am 09.10.1993, also noch bevor er erstmals in den Bundestag einzog: „Lange Zeit hatten wir in der Schwulenbewegung von ‚einvernehmlichen‘ und ‚gleichberechtigten‘ pädophilen Beziehungen gefaselt und über die strukturelle Asymetrie der Erwachsenen-Kind-Beziehung hinwegschwadroniert“ Und er fügte hinzu, „daß auch sexuelle Handlungen ohne Gewaltanwendungen zu tiefgreifenden Traumatisierungen führen können“ (Siehe http://www.volkerbeck.de/fileadmin/user_upload/PDFs/931009_taz-leserbrief.pdf )
Seit seiner Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag ist Herr Beck wiederholt für die Verbesserung der Rechtssituation der Opfer sexuellen Missbrauchs und für eine Schließung von Strafbarkeitslücken initiativ geworden. Zum Beispiel hat er bereits in seiner ersten Wahlperiode im Bundestag ab 1994 einen Vorschlag für einen eigenständigen Verbrechenstatbestand für die schweren Formen des sexuellen Missbrauches von Kindern (§ 176 a StGB) ausgearbeitet, der von der damaligen Koalition entgegen ursprünglich anders lautenden Vorstellungen auch im Sechsten Strafrechtsänderungsgesetz aufgegriffen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Team Volker Beck