Frage an Volker Beck von Jana B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Beck,
wie stehen Sie bzw. Ihre Partei zu dem neuen Rundfunkbeitrag, da mehr und mehr Vorwürfe der Rechtswidrigkeit dazu laut werden.
Ich bin Studentin und beziehe kein Bafög, bin somit voll beitragsverpflichtet weiß allerdings nicht wo ich das Geld dafür hernehmen soll, ohne 5 Tage Fasten zu müssen.
Viele Grüsse
Sehr geehrte Frau Bußhoff,
vielen Dank für Ihre Frage an Herrn Beck. Grundsätzlich unterstützen wir die Reform mit einem Rundfunkbeitrag pro Wohnung, weil die GEZ nun nicht mehr in Wohnungen nach Geräten fahnden muss und es EINEN einfachen Beitrag gibt, egal wie viele Geräte wer wo hat. Gleichzeitig wollen wir die Regelung, wonach Sendungen nur sieben Tage im Netz verfügbar sein können, streichen.
Der Beitrag ist tatsächlich teuer und ärgerlich für BürgerInnen, die bislang keinen Fernseher oder sogar kein Radio und keinen Rechner mit Internetanschluss haben. Das sind zwar tatsächlich nur 2 Prozent aller Haushalte, aber das Grüne Modell einer Medienabgabe sah trotzdem eine Befreiung vor, wenn jemand nachweisen kann, keine Geräte zu besitzen.
Die Idee eines Beitrags pro Haushalt beruht auf der Grundannahme, dass eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Programms und allem, was damit verbunden ist, durch die gesamte Gesellschaft geleistet werden soll. Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk basiert auf einem Solidarmodell, zu dem alle finanziell beitragen – unabhängig davon, ob und wie sie das Angebot persönlich nutzen. Weil die gesamte Gesellschaft davon profitiert, dass es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt. Vergleichbar ist das mit der Kurtaxe, die auch jeder Urlauber und jede Urlauberin zahlen muss, der eine Ferienwohnung oder einen Campingplatz mietet – unabhängig davon, ob sie das Angebot vor Ort nutzen oder nicht. Durch diese solidarische Finanzierung ist es möglich, den öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen und auch Sendungen oder Filme für Minderheiteninteressen zu produzieren, die nicht dem Massengeschmack entsprechen und die sonst aus Kostengründen nicht realisierbar wären.
Wir Grüne fordern aber einige Änderungen, die auch ihre finanzielle Situation betreffen: Wir setzen uns dafür ein, dass befreit werden muss, wer aus finanziellen Gründen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mitfinanzieren kann. Wir fordern, dass die GEZ nicht nur bei einem Arbeitslosengeld II-Bescheid oder einem Bafög-Bescheid bereit, sondern umfassend von der Möglichkeit Gebrauch macht. Dies soll auch der Fall sein, wenn kein Behördenbescheid vorgelegt werden kann, das verfügbare Einkommen oder die Rente aber unterhalb der Armutsgrenze liegt.
Die Gestaltung des Rundfunkbeitrags ist allerdings allein Sache der Ministerpräsidenten der Länder. Der Bundestag hat hier in keinster Weise mitzuentscheiden.
Viele Grüße
Team Volker Beck