Frage an Volker Beck von Joachim K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Beck,
Sie setzen sich massiv für vermeintliche Menschenrechte in anderen Staaten, z.B. Russland ein.
Wie steht es aber mit Ihrem Einsatz für Menschenrechte in der Bundesrepublik?
Wo Menschen mit Behinderung wissentlich, nicht nur von der Teilhabe am öffentlichen Leben, sondern auch von der Teilhabe am Arbeitsleben ausgeschlossen werden.
Ist das mit Ihrem Menschenrechtsverständniss vereinbar?
Beste Grüße
J. Krüger
Sehr geehrter Herr Krüger,
wir von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wollen die Gleichberechtigung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung verwirklichen.
Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung der VN, die in Deutschland seit 2009 in Kraft ist, fordert einen umfassenden und effektiven Schutz behinderter Men-schen vor Diskriminierung. Dennoch werden unter Berufung auf sozialrechtliche Vorgaben die Freiheitsrechte von Menschen mit Behinderungen, insbesondere das Recht auf die freie Wahl des Wohnorts (Heimunterbringung), verletzt.
Wir wollen:
- dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können und ihr gleichberechtigter und barrierefreier Zugang zum Arbeitsleben, zu Gütern und zu Dienstleistungen garantiert ist,
- dass das Recht der sozialen Teilhabe in ein Bundesleistungsgesetz überführt wird, dass Leistungen unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt,
- dass Menschen mit Behinderungen unmittelbaren, barrierefreien, inklusiven und nichtdiskriminierenden Zugang zu allen allgemeinen Bildungseinrichtungen erhalten und ihr Bildungsweg nicht durch sachfremde rechtliche Regelungen blockiert wird,
- dass kein Mensch im Zusammenhang mit einer Behinderung vom Wahlrecht (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712068.pdf) ausgeschlossen wird.
Auch das Behindertengleichstellungsgesetz muss reformiert werden, damit es mehr Zielvereinbarungen zur Barrierefreiheit bekommt.
Zudem wollen wir die Antidiskriminierungspolitik weiter entwickeln:
Das Diskriminierungsverbot ist einer der zentralen Artikel aller Menschenrechtskonventionen. Es ist unmittelbarer Ausfluss des Gleichheitsgrundsatzes und konkretisiert dadurch den Kern unseres Menschenbildes; dass alle Menschen in ihrer Verschiedenheit gleich an Rechten sind. In Deutschland ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein Erfolg: Es hat die Rechte der Betroffenen, die Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfahren haben, gestärkt. Dennoch bleibt noch einiges zu tun. Unter anderem und insbesondere für Menschen mit Behinderung wollen wir,
- dass der Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht für Menschen mit Behinderungen, auch wenn sie nicht als schwerbehindert anerkannt sind, verbessert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Team Volker Beck