Frage an Volker Beck von Sabine F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck,
im Jahr 2000 hat der UN-Sicherheitsrat die Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit verabschiedet (UNSCR 1325, siehe http://www.un1325.de/1325.html ). Die Resolution fordert, dass Frauen bei der internationalen Konfliktprävention, Konfliktbearbeitung und Friedenskonsolidierung deutlich stärker beteiligt werden müssen. Außerdem sollen Frauen nicht nur als Konfliktbetroffene und Opfer berücksichtigt, sondern auch als aktive Beteiligte in Friedensprozessen anerkannt werden.
Im Dezember 2012 hat die Bundesregierung nach jahrelangem Zögern einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Resolution in der deutschen Politik verabschiedet. Dieser Aktionsplan ist in der Öffentlichkeit allerdings bisher kaum wahrgenommen worden.
Wie wollen Sie in der kommenden Legislaturperiode zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur UNSCR 1325 beitragen? Wie wollen Sie und Ihre Partei dazu beitragen, dass der Aktionsplan und mit ihm die Resolution 1325 in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen werden? Wie soll die erfolgreiche Umsetzung des Aktionsplans in der deutschen Politik gemessen werden? Und was bedeutet das ganz konkret zum Beispiel für Bundeswehreinsätze wie in Mali?
Mit freundlichen Grüßen,
Sabine Fründt
Sehr geehrte Frau Fründt,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Frauenrechte sind Menschenrechte. In allen Ländern der Welt werden die Rechte von Frauen eingeschränkt. Frauen haben nach wie vor keinen gleichberechtigten Zugang zu Entscheidungsprozessen, Bildung, Land oder Produktionsmitteln. Genitalverstümmelung ist eine der schwersten Menschenrechtsverletzungen von Frauen. Auch die Durchsetzung sexueller und reproduktiver Rechte wird Frauen in vielen Gegenden der Welt verwehrt. Die VN-Sicherheitsratsresolutionen 1325,1820, 1888 und 1889 haben den Einsatz sexualisierter Gewalt gegen Frauen in Kriegs- und Krisenregionen geächtet und ihre Einbeziehung in Friedens- und Demokratisierungsprozesse gefordert. Dies wird oftmals nicht umgesetzt. Menschenhandel und Zwangsprostitution bedeuten massive Verletzungen der Rechte von Frauen.
Wir wollen:
- den Zugang zu Verhütungsmitteln, zu Informationen über die Familienplanung, zur HIV/AIDS-Prävention, zur Möglichkeit des sicheren Schwangerschaftsabbruchs sowie zur Unterstützung bei Schwangerschaft und Geburt weltweit deutlich verbessern.
- dass jedem Opfer von Menschenhandel unabhängig von der Bereitschaft, in einem Strafprozess auszusagen, eine Aufenthaltserlaubnis gewährt wird. Der Schutz der Opfer muss dabei in den Mittelpunkt gerückt werden. Unter anderem müssen sie in die Lage versetzt werden, Entschädigungs-, Schadenersatz- und Lohnansprüche geltend zu ma-chen. Ebenso muss eine medizinische, rechtliche und psychosoziale Betreuung gesichert werden.
- die Verbesserung der aufenthalts-, aber auch der zivil- und familienrechtlichen Schutz-rechte für Opfer von Zwangsverheiratungen.
- den konsequenten Schutz von Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt in Krisen und die konsequente Einbeziehung von Frauen in die Krisenprävention und in Friedensprozesse durch die VN und ihre Mitgliedstaaten. Dies gilt auch für das von Ihnen zu Recht genannte Beispiel Malis.
- Frauen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit wieder stärker unterstützen, Frauenförderung in der deutschen EZ wirksam und breit verankern und die Zielgröße Gender im Haushalt des BMZ wieder einführen
Mit freundlichen Grüßen
Team Volker Beck