Frage an Volker Beck von Niels R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Beck,
am 25.04.2013 berichtete der SPIEGEL, sowie diverse andere Medien, über die rechtmäßige Kündigung eines Mitarbeites der Caritas nach seinem Kirchenaustritt.
Fälle dieser Art finden sich in regelmäßigen Abständen in den Medien wieder und werfen bei mir die Frage nach der Rechtmäßigkeit im Sinne unseres Grundgesetzes,
sowie der Trennung von Kirche und Staat auf.
Die mit dem Kirchenaustritt verbundene Kündigung führt in meinen Augen zu einer klaren Benachteiligung des Mitarbeiters aufgrund seiner religiösen Überzeugung.
In meiner - laienhaften - Sichtweise stellt dies einen Verstoß gegen den Art. 3 (3) unseres Grundgesetzes dar, welcher eine Benachteiligung aufgrund von religiösen Überzeugungen
und / oder politischen Anschauungen untersagt.
Unabhängig von der juristischen Bewertung, halte ich dieses Verhalten darüber hinaus für moralisch äußerst befremdend.
Ich begrüße die generelle Trennung von Kirche und Staat und das damit einhergehende Selbstbestimmungsrecht der Kirche.
Angesichts einer maßgeblichen Förderung kirchlicher Einrichtungen durch öffentliche Mittel, die teils bis zu 90% beträgt, ist eine solche Trennung hier jedoch in Deutschland nicht gegeben.
Meiner Aufassung nach ist eine Ausübung des Kirchenrechts in maßgeblich öffentlich finanzierten Einrichtungen nicht zu tollieren. Dies umfasst u.a. Kündigungen aufgrund der
Konfessionszugehörigkeit, oder auch die Zugehörigkeit zu einer bst. Konfession als Einstellungskriterium.
Wie ist Ihr Standpunkt zu diesem Thema?
Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Niels Rabe
Sehr geehrter Herr Rabe,
Herr Beck hat sich vor kurzen in einem Zeit-Artikel sehr ausführlich zum kirchlichen Arbeitsrecht und seiner Anwendung in der Praxis geäußert. Einen Blog-Beitrag mit dem gesamten Text finden Sie unter folgendem Link: http://beckstage.volkerbeck.de/2013/04/18/kirchlichesarbeitsrecht/
Mit freundlichen Grüßen
Team Beck