Frage an Volker Beck von Alfons S. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Beck,
dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschneidung von Knaben haben Sie zugestimmt. Sind Ihnen das Interview mit Michael Wolffsohn vom 03.07.2012 im Deutschlandfunk sowie der Beitrag von Friedrich Pohlmann vom 26.11.2012 in SWR2 bekannt? Wie ist Ihre Meinung dazu?
Meines Wissens ist die Zustimmung zu einer Operation nur dann wirksam, wenn vorher eine Belehrung über Risiken und Nebenwirkungen erfolgt ist, so wie das bei jeder Kopfwehtablette im Beipackzettel vorgeschrieben ist. Welche formellen und materiellen Vorgaben bestehen für die Belehrung bei einer Beschneidung? Wird das dokumentiert und wer ist für die Aufbewahrung des Dokuments zuständig? Erhält der Betroffene eine Kopie der Belehrung? Wer trägt die Kosten, wenn bei der Beschneidung eine Nachbehandlung notwendig ist? Wie ist die Haftpflichtversicherung der Beschneider geregelt im Vergleich zu § 12 Abs. 1 Ziff. 3 Rechtsdienstleistungsgesetz? Ich nehme an, dass für einen medizinisch nicht notwendigen Eingriff eine höhere Haftpflichtsumme nötig ist als bei einer Rechtsberatung.
Mit freundlichen Grüßen
Alfons Schwarzenböck
Sehr geehrter Herr Schwarzenböck,
in den letzten Monaten sind sehr viele Interviews, Kommentare und Artikel zu dieser Debatte erschienen, so dass wir Ihnen nicht sagen können, welche Beiträge Herr Beck am 03.07.2012 oder 26.11.2012 oder auch später gelesen hat. Da Sie aber nach der Meinung von Herrn Beck fragen, möchten wir Sie auf seine Erklärung nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestags verweisen: http://beckstage.volkerbeck.de/2012/12/12/beschneidungsdebatte/
In einem Gastbeitrag hat Herrn Beck zudem in der Jüdischen Allgemeinen seinen Änderungsbedarf an dem Gesetzentwurf darlegt, wo er sich auch mit der Frage der Aufklärung und Einwilligung beschäftigt: http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/14551
Die Antworten auf Ihre weiteren Fragen ergeben sich aus dem Gesetz und den Regeln der ärztlichen Kunst.
Mit freundlichen Grüßen
Team Beck