Frage an Volker Beck von Reinhard N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck,
zur Frage, ob sie dem neuen Gesetzesantrag zustimmen werden oder nicht
verweisen sie lediglich auf alte Statements. Hier handelt sich aber um
einen neuen Gesetzesentwurf, der einen entscheidenden Punkt in dieser
ganzen Debatte - die vollständige Einwilligungsfähigkeit des Jungen ab 14
Jahren - mit berücksichtigt.
Sie verweisen in einer früheren Stellungnahme mit Stolz darauf hin, dass
die Grünen und die SPD ein Gesetz zum Schutz des Kindes eingeführt haben.
Was für mich nicht verständlich und nachvollziehbar ist ist die Tatsache,
dass eine Körperverletzung - und das ist eine nichtmedizinische Operation
nun mal - unter dem Titel der Religionsfreiheit nun einfach in Ordnung sein
soll. Ich verstehe nicht, wie eine Körperverletzung, die strafbar ist und
sichtbare Zeichen hinterlässt durch etwas abstraktes nun auf einmal keine
Körperverletzung mehr sein soll. Sie machen sich in unseren Augen mit
einer Zustimmung zum Entwurf der Bundesregierung absolut unglaubwürdig.
Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Österreich hat in einem
Interview sogar öffentlich erklärt, dass die Beschneidung nicht Teil der
Religion, sondern lediglich eine Sitte sei. Quelle: DerStandard.at "Widerstandsbündnis in Österreich fordert Ende der religiösen Beschneidung" vom 17. Juli 2012, 18:15;
Legitimiert eine Sitte nun schon den Verstoß gegen ein Gesetz? Können sie mir diese Frage unter diesem Aspekt beantworten.
Das Kölner Urteil dürfte es eigentlich gar nicht geben, da von allen
Befürwortern der Beschneidung immer behauptet wird, dass der Eingriff
vollkommen harmlos und ungefährlich sei.
Können sie mir abschließend bitte noch beantworten, ob sie dem neuen
Gesetzesantrag zustimmen werden oder ob sie ihre Meinung schon vorgefasst
haben und der erste Gesetzesantrag für sie keiner Diskussion mehr bedarf.
Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort
mit freundlichen Grüßen
Reinhard Niederländer
Sehr geehrter Herr Niederländer,
Volker Beck favorisiert den Gesetzentwurf des Justizministeriums, sieht allerdings noch Nachbesserungsbedarf. Dazu erfahren Sie in seinem gestern erschienen Gastbeitrag in der Jüdischen Allgemeinen mehr: http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/14551
Mit freundlichen Grüßen
Team Volker Beck