Frage an Volker Beck von Christian R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck,
auf meine Frage (basierend auf der Annahme, dass die Richtigkeit der von den Abgeordneten gemachten Angaben zu den Nebeneinkünften vom Bundestag nicht nachgeprüft werden), wie die Transparenzinitiative der Grünen mit der Nachprüfbarkeit der gemeldeten Nebeneinkünfte umgeht, hatte mir Ihr Büro geantwortet:
"Es trifft zu, dass die Angaben der Abgeordneten zu ihren Nebeneinkünften von der Bundestagsverwaltung nur auf Plausibilität geprüft, nicht aber systematisch kontrolliert werden. Wir haben dazu keinen Vorschlag vorgelegt und dies auch nicht vorgesehen."
Wie werden diese Plausibilitaetskontrollen durchgeführt?
Aus welchem Grund sieht Ihre Transparenzinitiative keine Kontrollen der von den Abgeordneten gemachten Angaben zu den Nebeneinkünften vor?
Vielen Dank für Ihre Antworten
Christian Ross
Sehr geehrter Herr Ross,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Seit Juli 2007 veröffentlicht der Bundestag auf seiner Internetseite die Angaben der Abgeordneten über ihre Tätigkeiten neben dem Mandat. Diese müssen gemäß der Verhaltensregeln für Abgeordnete (= Anlage 1 zur der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden. Das Abgeordnetengesetz und die Verhaltensregeln enthalten außerdem Verbotstatbestände wie zum Beispiel die Unzulässigkeit bestimmter Zuwendungen und Spenden. Die angezeigten Verdienste werden von der Bundestagsverwaltung lediglich einer Plausibilitätskontrolle unterzogen. Grundsätzlich wird also davon ausgegangen, dass sich Abgeordnete an Recht und Gesetz halten. Deshalb wird die Bundestagsverwaltung nur tätig, wenn die angezeigten Beträge offensichtlich widersprüchlich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Team Volker Beck